Prozess in Leipzig Prozess in Leipzig: 13 Jahre Haft für schwere Misshandlungen der Tochter
Leipzig/dpa. - «Die Taten sind an Scheußlichkeiten kaum mehr zu überbieten», sagte der Vorsitzende Richter Norbert Göbel. DasGericht blieb jedoch unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diesehatte lebenslange Haft gefordert.
Der Fall musste nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) neuverhandelt werden. Eine andere Strafkammer des Landgerichts hatte denLagerarbeiter im September 2006 nur wegen schwerer Körperverletzungund Misshandlung Schutzbefohlener zu neun Jahren Haft verurteilt. Demheute neunjährigen Mädchen blieb im neuen Prozesses eine Vernehmungerspart. Die Misshandlungen selbst stehen laut BGH-Urteil fest.
Danach hat der Beschuldigte seine Tochter Ende 2005 einen Monatlang täglich traktiert und gedemütigt. So übergoss er das Kind miteiskaltem Wasser und ließ es mindestens zweimal mehr als eine halbeStunde bei winterlichen Temperaturen auf dem Balkon stehen. Außerdemließ er das Mädchen zur Züchtigung tagelang hungern und dursten. Erstder Besuch einer Mitarbeiterin des Jugendamtes beendete dasMartyrium. Die Schule hatte das unentschuldigte Fehlen des Kindesgemeldet. Es lebt heute bei Pflegeeltern. Das Mädchen wird weiterpsychologisch behandelt und muss wegen Verbrennungen der Kopfhautweitere Operationen über sich ergehen lassen.
«Man kann hier von Folter sprechen», sagte Richter Göbel. Der 28-Jährige habe sein Tochter durchgehend gequält und sie in die Gefahreiner schweren Gesundheitsschädigung gebracht. Zuletzt habe er auchihren Tod billigend in Kauf genommen. «Wenn man einem Kind nichts zuessen und zu trinken gibt, stirbt es. Das ist so», sagte der Jurist.
Die Staatsanwaltschaft war von Anfang an von versuchtem Mordausgegangen. Mit ihrer Revision vor dem BGH hatte sie die Neuauflagedes Prozesses erreicht. Nach Auffassung von Staatsanwältin AnettSchneider wäre eine lebenslange Haft angemessen gewesen. Sie sahkeine Gründe für eine mildere Strafe. Das Gericht sah jedochstrafmildernde Umstände: Der Vater habe beim Besuch des Jugendamtesnicht versucht, seine Taten zu vertuschen. Zudem sei er bereit, beieinem Täter-Opfer-Ausgleich 20 000 Euro an seine Tochter zu zahlen.
Das Urteil könnte erneut angegriffen werden. Der Anwalt desMädchens, Andreas Meschkat, sieht dafür aber keinen Grund - obwohlauch er eine lebenslange Haft gefordert hatte. «Wir wollten eineVerurteilung wegen versuchten Mordes. Dies ist erfolgt», sagte er.