Polizisten Feuerwehrleute & Co. Polizisten Feuerwehrleute & Co.: Beamte sollen in Sachsen-Anhalt länger arbeiten

Magdeburg - Die Beamten in Sachsen-Anhalt sollen künftig regulär erst mit 67 Jahren in Pension gehen. Morgen berät die Landesregierung einen entsprechenden Vorschlag von Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD). Bei den Gewerkschaften ruft das heftigen Widerstand hervor. Auf scharfe Kritik stößt vor allem die Tatsache, dass auch das Pensionsalter für Polizisten, Gefängniswärter und Feuerwehrleute steigen soll. „Das geht in die falsche Richtung und ist totaler Schwachsinn“, sagte der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Uwe Petermann, der Mitteldeutschen Zeitung.
Allgemeine Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre
Das Finanzministerium rechtfertigt die geplante Anhebung mit der allgemeinen Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre. Diese Regelung betrifft schon jetzt die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Sachsen-Anhalt, die nicht verbeamtet sind. „Uns geht es um die Gleichbehandlung der verschiedenen Statusgruppen. Beamte und Beschäftigte sollen gleich behandelt werden“, sagte Finanz-Staatssekretär Jörg Felgner (SPD) der MZ. Deshalb werde auch das Pensionsalter der Polizisten im Vollzugsdienst und der Feuerwehrleute angehoben werden.
Sie können bisher mit dem Erreichen des 60. Lebensjahres ohne Abschläge in Pension gehen. Dies ist als Zugeständnis für die besonderen psychischen und körperlichen Belastungen im Einsatzdienst gedacht. Künftig sollen diese Beamten dann erst mit 62 Jahren in den Ruhestand gehen.
„Außerdem hat sich das Aufgabenprofil im Vollzugsdienst verändert. Da machen nicht mehr 90 Prozent Wechselschichten“, sagte der Finanzstaatssekretär weiter. „Zudem profitieren sie auch von dem allgemeinen Trend, dass wir alle immer älter und gesünder werden.“
GdP-Landeschef Petermann kann diese Argumentation nicht teilen. „Durch Wechselschichten und die besondere Belastung im Einsatz wird der Gesundheitszustand der Kollegen mit dem Alter zunehmend schlechter“, sagte er. Er fürchtet, dass der Krankenstand noch weiter ansteigt - oder Beamte, die einfach nicht mehr können, trotzdem mit 60 in den Ruhestand gehen und dann empfindliche Abschläge bei der Pension hinnehmen müssen.
Zeitplan steht fest
Laut Ministeriumssprecherin Anke Reppin trägt Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) die Anhebung voll mit. „Sachsen-Anhalt ist eines der wenigen Länder, in dem bisher noch keine Anhebung der besonderen Altersgrenze vom 60. auf ein höheres Lebensjahr erfolgt ist“, sagte Reppin zur Begründung. Für Gewerkschafter Petermann sind damit die anderen Länder allerdings nur einen Schritt weiter im Elend. „Die Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass die Beamten dann schneller krank werden und früher sterben. Dazu gibt es Untersuchungen“, so Petermann.
Der Zeitplan für die Änderung steht derweil weitgehend fest. Wenn das Kabinett in seiner Sitzung morgen und später der Landtag der Anhebung des Pensionsalters zustimmen, soll sie ab dem Jahr 2016 eingeführt werden. Schrittweise und nach Geburtsjahrgängen soll das Pensionsalter dann um einen Monat ansteigen. Der Geburtsjahrgang 1951 ist der erste Betroffene der neuen Regelung. (MZ)
