15 Kilometer und nicht mehr Neue Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt: 15 Kilometer und nicht mehr -

Magdeburg - Treffen nur noch mit maximal einer Person, dazu eine Bewegungs-Obergrenze für Menschen in Corona-Hotspots - am Freitag hat die Landesregierung die neuen Regeln beschlossen, die von Montag an bis Ende Januar gelten sollen. Oft kommt es auf Details an, die erst jetzt feststehen:
Wo gilt der 15-km-Radius?
Die neue Regel gilt in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz mindestens fünf Tage lang den Wert 200 überschreitet. Das gilt schon jetzt beispielsweise für den Burgenlandkreis, die Stadt Halle könnte an diesem Sonnabend folgen. Die Landräte und Oberbürgermeister haben in diesem Fall keinen Spielraum, sie müssen den 15-Kilometer-Radius anordnen und auch kontrollieren. Wie die Kommunen Verstöße sanktionieren sollen, ist allerdings noch offen, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) auf Nachfrage: „Der Bußgeldkatalog wird erst noch erarbeitet.“
Welche Ausnahmen gelten?
Die 15-Kilometer-Obergrenze gilt laut Verordnung nicht für Wege zur Arbeit, zum Ehrenamt, zur medizinischen Versorgung oder bei der Wahrnehmung des Sorgerechts, also bei Besuchen getrennt lebender Kinder. Auch hilfebedürftige Verwandte dürfen laut Ministerin Grimm-Benne unbeschränkt besucht werden. Ausdrücklich ausgeschlossen sind jedoch touristische Ausflüge.
Was sagt das Kleingedruckte?
Die 15 Kilometer beginnen nicht an der eigenen Haustür, sondern erst an der Grenze der eigenen Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde. Dadurch weitet sich der zulässige Radius auch in dünn besiedelten Gegenden aus, in denen Kommunen oft eine große Fläche bedecken.
Welche Zahlen gelten?
Für die Festsetzung einer 15-Kilometer-Beschränkung sind allein die vom Gesundheitsministerium veröffentlichten Zahlen des Landesamts für Verbraucherschutz maßgeblich, nicht die der lokalen Gesundheitsämter oder des Robert-Koch-Instituts (RKI). „Allein unsere Zahlen sind real“, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU). Er begründete das damit, dass die RKI-Daten durch unvollständige Meldungen von Laboren tagesaktuell oft deutlich niedriger seien. Wichtig: Entscheidend sind die Zahlen des eigenen Landkreises. Wer in einer Region ohne verhängten 15-Kilometer-Radius lebt, kann auch in Landkreise mit hoher Corona-Belastung fahren. Dabei gilt jedoch immer: Touristische Fahrten sind untersagt.
Die Corona-Pandemie hinterlässt auch in Sachsen-Anhalt deutliche Spuren in den Sterberegistern. Das Landesamt für Statistik meldet für die vergangenen Monate eine sogenannte „Übersterblichkeit“ - die Zahl der Toten lag signifikant höher als im langjährigen Schnitt.
Für September und Oktober verzeichneten die Statistiker jeweils sieben Prozent, für November sechs Prozent mehr Tote. Im Dezember stiegen die Zahlen deutlich an: In der 49. Kalenderwoche starben 14 Prozent mehr Menschen, in der 50. Woche sogar 20 Prozent mehr.
Die Übersterblichkeit ist ein wichtiges Indiz für die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Unabhängig davon erfassen die Gesundheitsämter alle Toten, bei denen eine Corona-Infektion festgestellt wurde. In Sachsen-Anhalt waren das bis Freitag 851 Menschen.
Wen darf man noch treffen?
Jeder Haushalt darf ab Montag in der Öffentlichkeit oder daheim mit nur noch einer weiteren Person zusammenkommen. Anders als bisher werden Kinder wie Erwachsene gezählt, sind also nicht mehr zusätzlich. „Andere Bundesländer regeln das anders, aber wir können uns das mit unser hohen Inzidenz nicht erlauben“, sagte Gesundheitsministerin Grimm-Benne.
Was kommt auf den Harz zu?
Da die neuen Regeln erst am Montag gelten, könnten am Wochenende viele Menschen versuchen, die verschneiten Mittelgebirge zu erreichen. Die Behörden bekommen neue Befugnisse, um Menschenansammlungen zu unterbinden. So können Landkreise Rodelhänge, Parkplätze oder Altstadtgassen sperren - das gilt allerdings erst ab Montag. Die Polizei werde die Lage verfolgen und eingreifen, kündigt Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) an.
Wie geht das Impfen voran?
Laut Gesundheitsministerium sind 19.400 Sachsen-Anhalter geimpft, die eine Hälfte davon Risikopatienten, die andere Hälfte Pflegekräfte und Ärzte. Viele weitere Menschen versuchen derzeit vergeblich, einen Impftermin zu bekommen. Die dafür vorgesehene Telefonnummer 116 117 ist weithin überlastet. In der Politik gibt es Uneinigkeit darüber, ob Impfwillige sich auch in anderen Regionen um die begehrte Spritze bemühen dürfen.
Halles OB Bernd Wiegand (parteilos) sagte am Freitag, wer sich als Auswärtiger „versehentlich“ in Halle angemeldet habe, werde nicht weggeschickt. Aber: „Es gilt natürlich das Prinzip, dass in Halle die halleschen Bürger geimpft werden.“ Gesundheitsministerin Grimm-Benne widersprach: Jeder könne es an jedem Ort versuchen. Angesichts des begrenzten Impfstoffs gelte derzeit das Windhundprinzip, sagte sie. „Das System erlaubt das.“
Impftermine können über die Telefonnummer 116117 oder im Internet über die Adresse www.impfterminservice.de gebucht werden. (mz)