Leistungsbescheid Leipzig: Asylbewerberin geht rechtlich gegen Veröffentlichung ihres Leistungsbescheides im Internet vor

Leipzig - Internetnutzern, die die Kopie eines Leistungsbescheids des Landkreises Leipzig weiterverbreitet haben, drohen rechtliche Konsequenzen. Unterstützt von einer Anwaltskanzlei geht die betroffene Familie – eine Asylbewerberin und ihre neun Kinder - gegen die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte vor.
Auf dem Dokument sind die Adresse, Geburtsdaten sowie zustehende Leistungen der Familienmitglieder zu sehen. Es wurde vor allem in sozialen Netzwerken tausendfach kommentiert und weitergereicht.
Die Kanzlei „Spirit Legal“ aus Leipzig will die Rechtsverstöße nun für die Familie verfolgen: „Die Veröffentlichung des Bescheids samt personenbezogener Daten kann strafbar sein“, erklärt Anwalt Peter Hense.
Leipzig: Asylbewerberin geht gegen veröffentlichten Leistungsbescheid vor
„Und wir sind beauftragt, jede auffindbare derartige Veröffentlichung bei den zuständigen Strafermittlungsbehörden nach Prüfung zur Anzeige zu bringen.“ Ebenso stehen „zahlreicher Verleumdungen, unwahrer Tatsachenbehauptungen und Beleidigungen“ im Fokus der Kanzlei.
Gegenüber MDR Aktuell sagte Hense, dass es darum gehe „besonders krasse Hetzer zur Verantwortung zu ziehen – und damit auch für ein gewisses Umdenken und mehr Medienkompetenz zu sorgen.“ Neben Hinweisen aus dem Internet nutzen die Anwälte auch eine Monitoring-Software, um relevante Verstöße ausfindig zu machen.
Kopie des Leistungsbescheides ist illegal
Aus dem Leistungsbescheid, der aus dem vergangenen Jahr ist, geht hervor, dass der zehnköpfigen Familie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz monatlich 7345 Euro zustehen. Die Fotokopie ist illegal erstellt worden.
Auf MZ-Anfrage machte der Landkreis Leipzig deswegen auch deutlich: „Bitte wahren Sie den Datenschutz: Die Namen, Geburtsdaten und auch genaue Adresse dürfen nicht weiter verbreitet werden.“
Das bekommt die Flüchtlings-Familie wirklich ausgezahlt
Gegenüber der MZ erläutert Landkreis-Sprecherin Brigitte Laux, dass es sich bei den 7.345 Euro nicht um den Betrag handelt, den die Familie auch ausgezahlt bekommt. „Die Bescheide des Amtes sind so aufgebaut, dass in den Berechnungen eine Gesamtsumme ausgewiesen wird.“
Da es sich um eine Heimunterbringung handelt, fallen neben Miete auch Nebenkosten sowie Ausgaben für Wachschutz, soziale Betreuung und die Möblierung an. „Die Kosten für die Unterbringung einer zehnköpfige Familie können monatlich durchaus über 4.000 Euro betragen“, so Laux.
Ausgezahlt werde aber ein deutlich geringerer Beitrag als die über 7.000 Euro. Im Schnitt würden der Familie monatlich etwa 300 Euro pro Person zur Verfügung stehen. Diese Leistungen entsprechen den im zwölften Sozialgesetzbuch festgeschriebene Sozialhilfe-Sätzen. (mz)