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Brandanschlag auf Jobcenter Leipzig Brandanschlag auf Jobcenter Leipzig: Belohnung in Höhe von 10.000 Euro ausgesetzt

17.01.2017, 14:25

Leipzig - Nach dem schweren Brandanschlag auf die Arbeitsagentur in der Silvesternacht in Leipzig sucht das Operative Abwehrzentrum der Polizei Sachsen jetzt per Öffentlichkeitsfahndung nach den Tätern.

Täter hatten am Jobcenter Leipzig Feuer gelegt - Schaden beträgt ca. 250.000 Euro

Unbekannte Täter hatten am 1. Januar gegen 0.20 Uhr mehrere Fensterscheiben an dem Gebäude in Leipzig eingeschlagen und einige dahinter befindliche Büros mit Brandsätzen in Brand gesteckt. Der gegenwärtig bekannte Sachschaden beläuft sich laut Polizei auf ca. 250.000 Euro.

Durch Zeugen wurde eine Gruppe Fahrradfahrer in unmittelbarer Tatortnähe festgestellt, welche mit der Tat in Verbindung stehen könnte. Die Gruppe war dunkel bekleidet und vermummt. Die Gruppe kam aus Richtung Glesiener Straße/S-Bahn-Brücke und fuhr in die Parkanlage zwischen den Gebäuden der Agentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung. Kurz darauf wurde die Gruppierung im Bereich Faradaystraße mit Fahrtrichtung Georg-Schumann-Straße gesichtet. Hier verlor sich die weitere Fahrstrecke.

Suche nach Tätern des Angriffs auf das Jobcenter Leipzig

Wer kann Hinweise zu der Gruppierung geben? Wem sind andere Personen aufgefallen, welche sich in unmittelbarer Nähe zur genannten Tatzeit im Bereich der Agentur für Arbeit in der Georg-Schumann-Straße 150 in 04159 Leipzig aufgehalten haben und verdächtige Gegenstände mit sich führten bzw. sich auffällig verhalten haben?

Für Hinweise, die zur Aufklärung der Straftat und zur Ermittlung oder Ergreifung der Täter führen, ist eine Belohnung* in Höhe von 10.000 Euro ausgesetzt.

Zeugen, die Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. 0341/96646666, oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. (mz)

*Die Zuerkennung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtswegs. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Personen, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört, bestimmt.