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Vogelgrippe Vogelgrippe Kreis Wittenberg: Federvieh muss in die Ställe

15.11.2016, 13:35

Jessen - Zum Schutz vor der sich in Deutschland von Norden her ausbreitenden Vogelgrippe hat das Veterinäramt des Landkreises Wittenberg die Stallpflicht für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse angeordnet.

Besondere Auflagen für Geflügel im Kreis Wittenberg

Diese gilt bereits seit Dienstag, 14. November. Stallpflicht heißt laut der Verfügung des Kreises, das Federvieh muss entweder in geschlossene Ställe oder in eine Außenvoliere mit dichtem Dach, das vor Verschmutzung mit Vogelkot schützt und die auch ringsum so gesichert ist, dass keine Wildvögel eindringen können.

Allerdings sind nicht alle Geflügelhaltungen im Kreis betroffen. Nach einer Risikoeinschätzung habe das Veterinäramt die Gebiete eingegrenzt. „Weil die Übertragung des Virus von wildlebenden Wasservögeln am wahrscheinlichsten ist, gilt die Stallpflicht in den Ortschaften in der Nähe von Elbe und Schwarzer Elster“, erklärt der Kreis-Pressesprecher Ronald Gauert auf MZ-Anfrage.

Ortsteile im Kreis Wittenberg von Stallpflicht wegen Vogelgrippe ausgenommen

Ausgenommen von der Stallpflicht sind in der Region Jessen die Ortsteile in folgenden Städten:

Naundorf bei Seyda, Mellnitz, Mark Friedersdorf, Morxdorf, Mark Zwuschen, Glücksburg, Linda, Neuerstadt, Reicho, Buschkuhnsdorf;

Rahnsdorf, Klebitz; Berkau, Straach, Grabo, Kerzendorf, Weddin, Boßdorf, Assau, Jahmo, Kropstädt;

Ragösen, Krakau, Jeber-Bergfrieden, Stackelitz, Serno, Göritz, Senst;

Söllichau; Mark Schmelz; Tornau einschließlich Eisenhammer, Schköna, Hohenlubast.

In Lutherstadt Wittenberg sind ausgenommen: Straach, Berkau, Grabo, Kerzendorf, Weddin, Boßdorf, Assau, Jahmo, Kropstädt.
In der Stadt Coswig sind nicht betroffen: Ragösen, Krakau, Jeber-Bergfrieden, Stackelitz, Serno, Göritz und Senst.
In der Stadt Bad Schmiedeberg ist nicht betroffen: Söllichau.
In der Stadt Zahna-Elster gelten die Bestimmungen nicht für: Rahnsdorf und Klebitz.
In Kemberg gibt es keine Einschränkungen für: Mark Schmelz.
In Gräfenhainichen sind ausgenommen: Tornau mit Eisenhammer, Schköna und Hohenlubast.

Die Geflügelausstellungen, geplant sind solche unter anderem am kommenden Wochenende in Jessen und Zahna, dürfen unter der Maßgabe stattfinden, dass die Tiere vor der Schau tierärztlich untersucht werden und die Ausstellung im geschlossenen Raum stattfindet.

Ende vergangener Woche waren zunächst in Schleswig-Holstein verendete Wildvögel gefunden worden, bei denen der Vogelgrippe-Virus H5N8 nachgewiesen wurde. Bei Schleswig trat der Virus erstmals in einer geschlossenen Hühnerhaltung auf - 30.000 Tiere mussten getötet werden.

Auch kleinere Höfe in Mecklenburg-Vorpommern sind inzwischen betroffen. Am Montag ist ein erster Verdachtsfall in Sachsen bei einem Wildvogel am Cospudener See aufgetreten. Zuletzt war die Vogelgrippe im Winter 2014/15 akut. Auch im Kreis Wittenberg galt seinerzeit Stallpflicht. (mz/teo)

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