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Rechtsstreit Urteil zur Schweinemastanlage Düben wird rechtskräftig

Wie es in der Debatte um die Vergrößerung der Zuchtanlage in Düben weitergeht.

Von Andreas Hübner 03.12.2021, 09:02
Diese Schweinezuchtanlage wird seit 2004 im Coswiger Ortsteil Düben betrieben.
Diese Schweinezuchtanlage wird seit 2004 im Coswiger Ortsteil Düben betrieben. Foto: Thomas Klitzsch

Coswig/MZ - Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalts zu den Erweiterungsplänen für die Schweinezuchtanlage in Düben kann in jedem Falle als Torerfolg für die Bürgerinitiative Saustall und den BUND gewertet werden. Der Bebauungsplan ist demnach rechtswidrig. Antragsfehler wie die fehlende Angabe der Zahl der Tiere waren wie berichtet ein maßgeblicher Punkt. Jedes Kind aber weiß, dass ein Fußballspiel nach einem Tor erneut angepfiffen werden kann. Welche Taktik ist von den Kontrahenten dieser Auseinandersetzung nun noch zu erwarten?