Weg zwischen Wallhausen und Martinsrieth Weg zwischen Wallhausen und Martinsrieth: "Indianerweg" soll zurrückgebaut werden

Wallhausen - Rainer Breitenbach schüttelt mit dem Kopf. „Was hier passiert, ist eigentlich nicht zu erklären“, konstatiert der Bauamtsleiter der Verbandsgemeinde Goldene Aue in Kelbra. Konkret geht es ihm um den „Indianerweg“ zwischen Wallhausen und Martinsrieth. Den möchte die Gemeinde so erhalten, wie er jetzt ist, das heißt breiter als früher. Deshalb hat Breitenbach angeregt, dass sich der Gemeinderat noch einmal damit beschäftigt. Er soll sich für ein offizielles Verfahren einsetzen, um den Weg zu erhalten. Denn eigentlich soll der Weg wieder zurückgebaut werden - vor allem wegen des Schutzstatus der Helme.
Asphaltband auf Weg zwischen Wallhausen und Martinsrieth verbreitert
Zurück zum Ursprung: Der Weg schlängelt sich seit DDR-Zeiten durch die Helmeniederung, quasi parallel zu dem kleinen Flusslauf. Im Zuge der Sanierung der ehemaligen Bundesstraße 80 zwischen Wallhausen und Sangerhausen war das drei Meter breite Asphaltband von der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt ausgebaut und um 50 Zentimeter verbreitert worden - für eine Umleitungsstrecke. Als solche dient der Schleichweg auch aktuell für den öffentlichen Personennahverkehr. Schließlich wird zur Zeit eine Brücke zwischen Martinsrieth und Sangerhausen saniert.
Breitenbach hatte nun gehofft, mit geringem finanziellen Aufwand, die Fuge zwischen der Straße und dem verbreiterten Bankett schließen zu können. Doch das ist nicht so einfach. Denn die Landesstraßenbaubehörde muss den 50 Zentimeter breiten Streifen wieder zurückbauen. Dazu hatte man sich im Vorfeld verpflichtet, da ein Teil der Helmeniederung mittlerweile unter Schutz steht und als Fauna-Flora-Habitat ausgewiesen ist.
Diese so genannten FFH-Gebiete sind besonders schützenswert und sollen Eingang in das so genannte Natura-2000-Projekt finden. Dieses ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union, das seit 1992 nach den Maßgaben der so genannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie errichtet wird. Zweck des Projektes ist der Schutz gefährdeter, wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume, beschreibt die Europäische Union ihre Aktivitäten.
Veränderungen durch Baumaßnahmen sind unzulässig
Doch was die Tier- und Pflanzenwelt schützt, steht mitunter Baumaßnahmen im Weg. Das hat die Gemeinde schriftlich. Die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Mansfeld-Südharz hat auf eine Anfrage mit einem vierseitigen Schreiben reagiert. Unter anderem heißt es darin: „Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura-2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder dem Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig.“
Folgt man der Argumentation des Landkreises, so wird der 50 Zentimeter breite Asphaltstreifen nach Ende der Brückenbauarbeiten bei Martinsrieth wieder auf Kosten der Steuerzahler zurückgebaut. Dessen ungeachtet hofft man in Wallhausen auf eine Lösung. „Mit gesundem Menschenverstand hat das alles jedoch nichts mehr zu tun“, konstatiert Bauamtsleiter Breitenbach. (mz)