MSH kriegt nur 79.000 Euro zurück Mansfeld-Südharz: 79.000 Euro für Pfusch an Eisleber Rettungswache
Eisleben/Hettstedt/Sangerhausen - Der Landkreis akzeptiert das Urteil des Landgerichts Halle in der Klage gegen die Architektin der Rettungswache Eisleben. Das entschieden die Kreistagsmitglieder in der Kreistagssitzung am Montagabend ohne große Diskussion im geschlossenen Teil. Damit erhält der Kreis rund 79.000 Euro Schadenersatz von der Architektin, hatte allerdings auf rund 590.000 Euro geklagt. Der Landkreis muss zudem 90 Prozent der Kosten des Rechtsstreits tragen. „Die Erfolgsaussichten waren zu gering und die Kosten zu hoch“, sagte Kreissprecherin Michaela Heilek. Man hätte bei weiteren Rechtsmitteln durchaus mit einem fünfstelligen Betrag kalkulieren können.
Das Gericht hatte dem Landkreis insofern Recht gegeben, dass das „Werk der Beklagten“ mangelhaft gewesen ist. „Die von ihr geplante und überwachte Verrohrung war nicht nur nicht genehmigt, sondern auch nicht genehmigungsfähig“, heißt es in dem Urteil.
Pfusch an Rettungswache: MSH bleibt auf Restkosten sitzen
Der Landkreis bekam vom Landgericht 53.000 Euro brutto für den Rückbau der nicht genehmigten und auch nicht genehmigungsfähigen Verrohrung des Umflutbeckens Wilder Graben zugesprochen, hinzu kommen rund 24.000 Euro brutto für das Architektenhonorar bezüglich der Verrohrungsarbeiten. Die weiter geltend gemachten ursprünglichen Baukosten der (später zurück zu bauenden) Verrohrung in Höhe von 123.000 Euro brutto wurde dagegen zurückgewiesen.
Die restlichen Positionen der rund 590.000 Euro sind Kosten für Umbauten oder Bestandsaufnahmen durch Ingenieurbüros. Diese Kosten waren nach den Problemen mit der Verrohrung aufgelaufen, können vor Gericht aber schwer eingefordert werden, da der Soll-/Ist-Vergleich nicht möglich ist. Das Landesverwaltungsamt hatte im Februar 2013 in Bezug auf den Umfluter von einem „nicht genehmigten Ausbau des Wilden Grabens“ gesprochen. Als Ersatz mussten Brücken gebaut werden. (mz)