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Häftling fordert Entscheidung Häftling fordert Entscheidung: Gibt es Recht auf Sex-Hefte im Gefängnis?

Von Fabian Wagener 10.01.2018, 05:54
Ein Häftling der JVA Volkstedt setzt sich dafür ein, dass er und seine MItgefangenen Sex-Magazine im Gefängnis erhalten können. (Symbolbild)
Ein Häftling der JVA Volkstedt setzt sich dafür ein, dass er und seine MItgefangenen Sex-Magazine im Gefängnis erhalten können. (Symbolbild) imago stock&people

Volkstedt - Einem Medienbericht zufolge setzen sich die Insassen der Justizvollzugsanstalt in Volkstedt dafür ein, in Zukunft Sex-Magazine erwerben zu können. Laut dem Bericht greifen sie dabei auch auf juristische Mittel zurück. Demnach stellt ein Häftling für sich und die 130 Mitgefangenen beim Landgericht in Halle einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung.

Die Richter der Strafvollstreckungskammer müssten über die Frage entscheiden, ob die Insassen der JVA „ein Recht auf Sex-Zeitschriften mit zum Teil pornographischen Inhalten haben“, heißt es.

Sex-Magazine im Gafängnis: Klare Linie bei JVA Volkstedt

Der angeführte Grund für den Vorstoß: In einem anderen Gefängnis sei es möglich, beim Anstaltskaufmann Sex-Magazine zu bekommen, auch solche, die auf dem P18-Index stehen. In Volkstedt gehe das indes nicht. Die Gefangenen sehen dadurch den Gleichheitsgrundsatz verletzt, berichtet die „Bild“-Zeitung.

Wie es vonseiten der JVA in Volkstedt heißt, sehe man einem etwaigen Verfahren gelassen entgegen. Seit vielen Jahren verfolge man eine klare Linie, nach der Magazine, die pornografische Inhalte enthalten, tabu seien, sagte ein Mitarbeiter gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung.

Hintergrund sei, dass in der Einrichtung auch Personen einsitzen, die Sexualstraftaten begangen haben. Es bestünde die Gefahr, dass die Gefangenen die Hefte untereinander weitergeben. Magazine, die weniger explizite Inhalte enthalten, seien jedoch erlaubt. Wie der Mitarbeiter sagte, gehe es dabei immer um eine Einzelfallprüfung. Der besagte Insasse hatte demnach in der Vergangenheit Magazine beantragt, deren Inhalte als pornografisch betrachtet wurden. Daher lehnte die JVA den Antrag ab.

„Verfahren läuft auf rein schriftlichem Wege ab“

Dem Justizvollzugsbeamten und Landtagsabgeordneten der CDU-Fraktion Jens Diederichs erscheint das wenig ungewöhnlich. Während seiner Tätigkeit als Justizvollzugsbeamter sei ihm noch keine Einrichtung begegnet, in der pornographische Hefte an Insassen verkauft worden seien, sagte er. Der sogenannte Anstaltskaufmann, der in die Gefängnisse kommt, verkaufe Dinge wie Tabak, Lebensmittel, Zeitungen oder Bücher.

Wie aber geht es nun weiter mit dem in dem Medienbericht erwähnten Vorstoß der Gefängnisinsassen? Wolfgang Ehm, Pressesprecher des Landgerichts Halle, konnte den Eingang eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung am Dienstag erst einmal noch nicht bestätigen. Wenn dieser vorliege, würden die Richter der Strafvollstreckungskammer dann im nächsten Schritt entscheiden. „Ein solches Verfahren läuft auf rein schriftlichem Wege ab“, erklärte Ehm. (mz)