Gartenabfälle Gartenabfälle: So regeln andere Kreise die Gartenfeuer

Sangerhausen - An Frühlingstagen steigt aus den Gärten des Landkreises gern mal Rauch auf. Dann werden Gartenabfälle verbrannt, so wie es aktuell noch erlaubt ist. Doch Landrätin Angelika Klein (Die Linke) denkt offenbar darüber nach, das Verbrennverbot von nicht kompostierbaren Gartenabfällen wieder einzuführen. Zeit, einen Blick in die benachbarten Kreise zu werfen.
Gartenfeuer im Landkreis Harz
Im Landkreis Harz darf einmal im Jahr verbrannt werden, teilt Sprecher Manuel Slawig mit. Entweder im Frühjahr (1. März bis 20. April) oder im Herbst (15. Oktober bis 30. November). „Dabei gibt es für verschiedene Gemarkungen durchaus unterschiedliche Regelungen“, so Slawig. „In einigen Orten und Ortsteilen ist das Verbrennen generell verboten.“ Natürlich seien strenge Regelungen zu beachten, die sich zum Beispiel nach Wetterlage oder dem Schutz von Kleintieren richteten, so Slawig. Allerdings hätte sich die bisherigen Regelungen bewährt. „Der Landkreis setzt auf das eigenverantwortliche Handeln der Bürger und bietet über Alternativen wie zum Beispiel Grünschnittsammlungen an.“
Grünschnitt darf im Saalekreis nicht verbrannt werden
Im Saalekreis darf Grünschnitt grundsätzlich nicht verbrannt werden, sagt Sprecherin Kerstin Küpperbusch. „Grünschnitt ist ein verwertbarer Abfall.“ Zwischen Frühjahr und Herbst wird im Saalekreis an neun Terminen Grünschnitt am Grundstück abgeholt und entsorgt. Über das Jahr verteilt, werden so 14.000 bis 15.000 Tonnen Grünschnitt gesammelt. Alternativ könne der Grünschnitt zu den Wertstoffhöfen und Annahmestellen des Landkreises gebracht werden. Generell sei Kompostieren nachhaltiger als das Verbrennen, wodurch zusätzlich Luft- und Gesundheitsbelastungen entstehen können.
Salzlandkreis: Verbrennen nur bei Schädlingsbefall
Im Salzlandkreis ist das Verbrennen von Grünschnitt ebenfalls nicht erlaubt. „Der Salzlandkreis sieht keine Notwendigkeit zum Verbrennen von Gartenabfällen“, erläutert Sprecherin Marianne Bothe. „Es existieren ausreichende zumutbare Entsorgungsmöglichkeiten für Grün- beziehungsweise Garten- und Parkabfälle.“ Gartenabfälle können im Salzlandkreis seit 2008 nur verbrannt werden, wenn diese zum Beispiel von Schädlingen oder bestimmten Pflanzenkrankheiten befallen sind. „Bei Auftreten des Feuerbrandes, einer Pflanzenkrankheit, wurde die Verbrennung durch Allgemeinverfügung gestattet, auch nach dem Hochwasser im Jahr 2013 wurden Ausnahmegenehmigungen zum Verbrennen erteilt.“
Einheitliche Regelung in Thüringen
Im Kyffhäuserkreis ist das Verbrennen seit 2015 nicht mehr erlaubt. „Mit der 5. Novelle der Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung vom 8. Dezember 2015 wurde festgelegt, dass ein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht mehr möglich ist“, sagt Steffen Kranhold. „Hier handelt es sich um eine Landesverordnung mit Wirkung auf den gesamten Freistaat Thüringen. Für die Thüringer Landkreise entfiel damit die gesetzliche Grundlage, Zeiträume für die sogenannte ,Brenntage’ festzulegen.“
In Mansfeld-Südharz gibt es auch unterschiedliche Regelungen. So ist das Verbrennen in der Kernstadt Eisleben und in Hettstedt genauso wenig gestattet wie in Bischofrode, Volkstedt, Wimmelburg, Helbra, Ahlsdorf, Erdeborn, Hornburg, Neehausen und Röblingen am See.
(mz)