Besuchsverbot bleibt Corona-Pandemie: Besuchsverbot in den Helios-Kliniken in MSH bleibt

Sangerhausen/Eisleben - Krankenbesuche in den drei Helios-Kliniken im Landkreis Mansfeld-Südharz sind auch nach dem 28. Mai noch nicht so ohne weiteres möglich. Die verschärfte Besuchsregelung bleibt bestehen, kündigte Kliniksprecherin Sophie Elstner am Montag gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung an. „Auch wenn ab 28. Mai das Besuchsverbot in Krankenhäusern seitens der Landesregierung gelockert ist, halten die Helios-Kliniken Mansfeld-Südharz weiterhin an den strikten Besuchseinschränkungen fest“, sagte sie.
Das heißt, dass in den drei Helios-Kliniken im Landkreis Besuche auch weiterhin nur in dringlichen einzelnen Ausnahmen und auch nur nach vorherigem telefonischen Kontakt mit den entsprechenden Stationen möglich ist. Die Entscheidung, ob ein Besuch möglich ist, obliegt dem medizinischen Personal. Als dringliche Ausnahmen gelten medizinische und soziale Gründe, aber es werden auch Ausnahmen bei Palliativpatienten oder in der Geburtshilfe gemacht.
Mansfeld-Südharz: Verschärfte Regeln in den Helios-Kliniken bleiben
„In unseren Augen ist dies eine wichtige und effektive Maßnahme, das Infektionsrisiko für unsere Patienten und Mitarbeiter zu minimieren“, sagt Klinikgeschäftsführer Mario Schulter, Klinikgeschäftsführer der Helios-Kliniken Mansfeld-Südharz. „Die Sicherheit und die Gesundheit unserer Patienten und unserer Mitarbeiter hat höchste Priorität. Ich bitte deshalb alle Patienten, Angehörigen und Besucher um Verständnis.“
Aktuell ist in Sachsen-Anhalt das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen aufgehoben. Eine Stunde Besuch pro Tag von einer Person ist erlaubt, ein Mund-Nasen-Schutz ist dabei Pflicht. Dies gilt bereits seit dem 11. Mai.
Auch Behindertenwerkstätten dürfen unter Auflagen Menschen mit Behinderungen wieder betreuen und beschäftigen. Gleiches gilt für weitere Angebote zur Wiedereingliederung.
Besuche in Einrichtungen des Maßregelvollzugs, also im Gefängnis, sind unter Auflagen wieder erlaubt.
Weitere Lockerungen sind geplant und bereits von der Landesregierung angekündigt worden. Die sechste Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen-Anhalt wird am 28. Mai in Kraft treten. Dann will die Landesregierung das Besuchsverbot in Krankenhäusern aufheben.
Ab dem 28. Mai dürfen auch Schwimmbäder, Fitnessstudios, Kinos, Theater, Freizeitparks und Volkshochschulen wieder öffnen.
Laut Elstner gelte auch weiterhin, dass Krankenbesuche nur in dringlichen einzelnen Ausnahmen gestattet seien und auch nur nach Absprache mit der Station. Erlaubt sei auch weiterhin nur ein Besucher pro Patient und Tag. Die Besuchszeit ist begrenzt auf den Zeitraum von 8 bis 16 Uhr für höchstens eine Stunde. „Die Angehörigen, die eine Besuchserlaubnis erteilt bekommen haben, müssen sich an der Rezeption der Klinik melden und sich dort in ein Besucherbuch eintragen“, schilderte die Kliniksprecherin das weiterhin gültige Prozedere.
Rückkehr zur Normalität: Konzepte in Arbeit
Wer die Notaufnahme aufsuchen wolle, müsse sich ebenfalls vorab telefonisch anmelden. Kontakt mit seinen Angehörigen könne man telefonisch halten. Elstner: „In allen drei Kliniken steht den Patienten flächendeckend kostenfreies WLAN zur Verfügung. Aufgrund der aktuellen Situation werden Patienten auf Wunsch Telefone kostenfrei zur Verfügung gestellt.“
Darüber hinaus bereiten sich die Helios-Kliniken Mansfeld-Südharz darauf vor, schrittweise und unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen zur eingeschränkten Wiederaufnahme von elektiven Eingriffen zurückzukehren. „Dazu werden die notwendigen Konzepte für alle drei Häuser erarbeitet, die wir in den kommenden Wochen vorstellen werden“, sagt Mario Schulter. „Eine Normalität, wie wir sie vor Corona kannten, wird es jedoch bis auf weiteres nicht geben. Der Klinikalltag wird vor dem Hintergrund der Pandemie weiterhin ein anderer sein als noch vor einigen Monaten.“ (mz)