Nach Tod durch Kopfschuss bei Drückjagd Nach Tod durch Kopfschuss bei Drückjagd: 21-jährige Jägerin aus Hildesheim angeklagt

Ballenstedt - Im Fall des im Oktober 2017 gestorbenen Jägers gibt es neue Erkenntnisse: Die Staatsanwaltschaft Halberstadt hat am Amtsgericht Quedlinburg Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen eine damals 20-jährige Jägerin erhoben. Das bestätigte das Gericht am Mittwoch.
Die junge Frau aus dem Landkreis Hildesheim war zusammen mit rund 60 weiteren Jägern an einer Drückjagd in einem privaten Waldstück bei Ballenstedt beteiligt. Laut Anklage soll sie mit einem Gewehrschuss einen Hirsch verfehlt haben. Daraufhin sei das Projektil etwa zweihundert Meter weit geflogen und habe den 81-Jährigen tödlich getroffen.
Der Mann aus Niedersachsen wurde damals nach dem Ende der Gemeinschaftsjagd zunächst vermisst und bei der anschließenden Suche tot aufgefunden. Der Rentner war an einer Schusswunde am Kopf gestorben, wie die Obduktion ergeben hatte. Einen Selbstmord hatten die Ermittler damals bereits ausgeschlossen.
Nach Tod durch Kopfschuss bei Drückjagd: Schuss konnte bisher keinem Jäger zugeordnet werden
Die Staatsanwaltschaft war von einem Jagdunfall ausgegangen. Bisher konnte der Schuss jedoch keinem der Jagdteilnehmer zugeordnet werden. Der Grund: Das tödliche Projektil konnte nicht gefunden werden. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass es in Einzelteile zersprungen war - auch die blieben verschollen.
Nach Tod durch Kopfschuss bei Drückjagd: Wegen Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschrift angeklagt
Aufgrund des Aufstellungsplans, der jedem Jäger einer Gemeinschaftsjagd einen Platz sowie einen Schussbereich zuweist, war die junge Jägerin ins Visier der Ermittler geraten. Sie habe auf einen Hirsch geschossen, der auf einem Hügelkamm gestanden habe, heißt es in der Anklage.
Darin wird der Angeklagten ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschrift vorgeworfen. Es sei darin festgelegt, dass ein Schuss nur abgegeben werden darf, wenn ein sogenannter Kugelfang vorhanden ist, sagt Jens Schneidewind, Vorsitzender der Jägerschaft Quedlinburg.
Als Kugelfang gilt lediglich natürlicher Boden. Daher dürfe auch nur gegen einen Erdwall oder - bei der Jagd auf ebenen Grund - von einer erhöhten Position aus geschossen werden. Treffe eine Kugel auf Bäume oder Steine, könne das Projektil zersplittern, sagte der Jäger.
Laut Schneidewind werden zur Jagd größtenteils Teilmantelgeschosse verwendet. Sie durchdringen beim Aufprall nicht das Ziel, sondern zerspringen in viele Einzelteile. So soll das Wild möglichst schnell getötet werden. „Es dürfen keine Schüsse gegen den Horizont abgegeben werden. Dann weiß der Jäger nicht, wo die Kugel einschlägt.“
Nach Tod durch Kopfschuss bei Drückjagd: Eine Verkettung vieler unwahrscheinlicher Zufälle
Die Vermittlung dieser Vorschrift sei Teil jeder Jagdausbildung, sagte Schneidewind. Beachte man die Sicherheitsbestimmungen, sei ein solcher Vorfall ausgeschlossen. Trotzdem sei es eine Verkettung vieler unwahrscheinlicher Zufälle, dass die Kugel den Mann tödlich verwundet hat, sagte der Jäger. „Das ist wirklich schlimm.“
Einen Termin für den bevorstehenden Prozess steht laut Gericht noch nicht fest. (mz)