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Fahrzeuge im Wald Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt: Befahren der freien Landschaft mit Kraftfahrzeugen ist verboten

18.04.2019, 07:56
Sonnenstrahlen in einem Nadelwald im Harz
Sonnenstrahlen in einem Nadelwald im Harz dpa-Zentralbild

Quedlinburg - Quadfahren im Wald ist illegal - egal ob auf Waldwegen oder daneben. Das legt das sachsen-anhaltische Landeswaldgesetz fest. Unzweifelhaft ist in dessen 24. Paragraf zu lesen: „Das Befahren der freien Landschaft mit Kraftfahrzeugen ist außer in den Fällen des Absatzes 3 verboten.“

Absatz 3 macht Ausnahmen für Förster, Jäger und Eigentümer. Legal fahren auf Waldwegen zudem Radfahrer, Krankenfahrstühle und Fahrzeuge ohne Motorkraft – solange sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen. „Ich hätte nicht so viel dagegen, wenn die Quadfahrer wenigstens auf den Waldwegen fahren würden“, unterstreicht Forstbetriebsleiter Hans Christian Schattenberg.

„Leider stelle ich aber zunehmend fest, dass querfeldein durch den Wald gefahren wird.“ Er hat eine Vermutung, warum die Steigung über Stecklenberg bei den Fahrern besonders beliebt ist: „Sie wollen ihre Motoren an ihre Grenzen bringen.“