Brenntage Kommunen im Landkreis Harz erlauben bis 20. April 2020 Brenntage: "Die Kompostierung sollte generell Vorrang haben" erklärt die Sprecherin der Kreisverwaltung

Quedlinburg - Wo gehobelt wird, fallen Späne - und wo eine Hecke geschnitten wird, Zweige. Doch wohin damit? Im Landkreis Harz dürfen Gartenabfälle in vielen Städten noch bis zum 20. April verbrannt werden. Eine Ausnahme, wie ein Blick in die benachbarten Kreise zeigt: Ringsum sind die sogenannten Brenntage verboten.
Dabei waren sie bis vor einem Jahr in den Landkreisen Börde und Mansfeld-Südharz noch erlaubt. In der Börde galt eine Sondergenehmigung: Wegen des heißen Sommers 2018 hatte die Kreisverwaltung die Brennperiode im folgenden Frühling zugelassen.
In Mansfeld-Südharz verbot Landrätin Angelika Klein (Linke) zum Juli 2019 per Erlass das Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle. Dort wird die Untersagung seitdem immer wieder kritisiert: Mehrere Kommunen haben Protestbriefe an die Kreisverwaltung geschrieben, in denen sie die Landrätin auffordern, ihre Entscheidung zu überdenken.
In Mansfeld-Südharz ist das Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle seit Juli 2019 verboten
Bemängelt werden unter anderem die durch die neuen Wege der Entsorgung entstehenden Kosten und Schwierigkeiten beim Transport der Abfälle aus Hanglagen. Die Landrätin entgegnete im September im Kreistag, dass die Luft in den Orten durch das Verbrennen verpestet würde, und stellte klar, dass sie die Entscheidung nicht rückgängig machen werde.
Im Salzlandkreis sowie in den Landkreisen Goslar in Niedersachsen und Nordhausen in Thüringen sind die Brenntage schon länger kein Thema mehr. Bereits seit 2008 seien sie in Aschersleben, Bernburg und Schönebeck verboten, erklärt Marianne Bothe von der Pressestelle des Salzlandkreises
„Das Verbrennen von Gartenabfällen ist mit erheblichen Schadstoffemissionen - unter anderem Feinstaub und Kohlenmonoxid - verbunden.“ In den großen Wertstoffhöfen würden die Abfälle nach wie vor angenommen, weist sie auf die Alternative hin.
In Niedersachsen und Thüringen gelten seit 2015 bzw. 2016 landesweite Brennverbote
„Die Bürger können weiterhin Grüngut abgeben, wenn auch in Teilen längere Wege zurückzulegen sind, da in der Krise die Standorte in Staßfurt und Wolmirsleben bis auf Weiteres geschlossen sind.“ Landesweite Brennverbote gelten seit 2015 in Niedersachsen und seit 2016 in Thüringen, wie die Landratsämter in Goslar und Nordhausen der MZ mitteilten.
Erlaubt ist das Verbrennen im Landkreis Harz, doch hier kommt es darauf an, in welchem Ort man sich befindet: Für die Gemarkungen Bad Suderode, Halberstadt und Ballenstedt - mit Ausnahme des Ortsteils Asmusstedt - gilt ein Verbrennungsverbot.
„Grundsätzlich gilt ein Verwertungsgebot“, erklärt Franziska Banse von der Pressestelle des Landkreises Harz. „Die Kompostierung sollte generell Vorrang haben.“ Wer aus verschiedenen Gründen auf das Verbrennen angewiesen sei, dürfe das im Zeitraum von 1. März bis 20. April einmal tun, montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr oder an einem Samstag zwischen 8 und 14 Uhr.
Dabei dürften die Abfälle nur aus privaten Gärten stammen. Banse weist auf die Alternativen hin, die die Entsorgungswirtschaft des Landkreises anbietet. „Dazu zählen die Baum- und Strauchschnittsammlungen und die Annahme von Grünschnitt auf den Wertstoffhöfen.“ Deren Besuch sei aufgrund der aktuellen Krisenlage aber auf ein Mindestmaß zu beschränken. (mz)