1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Landkreis Harz
  6. >
  7. Bundeswehr-Kaserne: Kein Zutritt für Azubi aus Afghanistan: Bundeswehrsprecher interpretieren Verbot auf verschiedene Weise

Bundeswehr-Kaserne Kein Zutritt für Azubi aus Afghanistan: Bundeswehrsprecher interpretieren Verbot auf verschiedene Weise

Von Ingo Kugenbuch 19.11.2019, 09:56
„Ich bin dankbar, dass ich hier sein kann, in Sicherheit“: Fazel Ahmad Arab.
„Ich bin dankbar, dass ich hier sein kann, in Sicherheit“: Fazel Ahmad Arab. Ingo Kugenbuch

Blankenburg - Bei der Klärung der Frage, warum ein afghanischer Lehrling der Abfallwirtschaft Nordharz nicht die Feldwebel-Anton-Schmid-Kaserne in Blankenburg betreten durfte und sein deutscher Kollege allein den Müll abholen musste, gibt es sich widersprechende Aussagen der Bundeswehr. Oberleutnant. Nadine Seumenicht, die Sprecherin des zuständigen „Kommandos Sanitätsdienstliche Einsatzunterstützung“ in Weißenfels, bleibt bei ihrer Darstellung: Aus den Papieren des jungen Mannes sei hervorgegangen, dass er ein afghanischer Staatsbürger sei. Dieses Land stehe auf einer Liste des Innenministeriums mit Staaten, die ein „besonderes Sicherheitsrisiko“ darstellten, so Seumenicht zur MZ.

Bundeswehr-Sprecherin aus Weißenfels verweist auf die Liste des Innenministeriums

Die Liste, die es im Zusammenhang mit dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz tatsächlich gibt, „ist in dem geschilderten Fall von untergeordneter Bedeutung“ , teilte dagegen Oberstleutnant Matthias Frank, Sprecher des „Kommandos Sanitätsdienst der Bundeswehr“ in Koblenz, der MZ mit.

„Ausschlaggebend ist, dass kein adäquates Ausweisdokument an der Wache hinterlegt werden konnte.“ Über den Zutritt von Menschen aus bestimmten Staaten „im Sinne der Liste des Bundesministeriums des Innern“ - auf der sich unter anderem auch Russland, China und Vietnam befinden - entscheide der Kasernenkommandant in jedem Einzelfall, so Frank weiter.

Bundeswehr-Sprecher aus Koblenz nennt fehlenden Ausweis als Grund

„Wir bedauern, wenn sich Herr Fazel Ahmad Arab ungerecht behandelt fühlt, und versichern gleichzeitig, dass die Zutrittsverweigerung keinerlei Bewertung des Menschen bedeutet.“ (mz)