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Fünf Versionen einer Tat Haben Zeugen im Prozess um brutalen Überfall in Thale gelogen?

Drei Männer und eine Frau stehen nach brutalem Raub in Thale nun in Magdeburg vor Gericht. Angeklagte und Zeugen widersprechen sich.

Von Uwe Kraus 01.07.2021, 14:37
Vor dem Landgericht Magdeburg müssen sich drei Männer und eine Frau verantworten.
Vor dem Landgericht Magdeburg müssen sich drei Männer und eine Frau verantworten. (Foto: dpa)

Magdeburg/Thale/MZ - Wird jemand Opfer eines Raubes und noch dazu verletzt, hat er großes Interesse, dass die Täter schnell gefasst werden. „Da kam nichts, er hat sich zum Sachverhalt nicht eingelassen“, erinnert sich ein Polizeibeamter an seine Begegnung mit einem Geschädigten, der gerade in einem Rettungswagen versorgt worden war:

Der Abend des 31. Oktober vergangenen Jahres in der Mausstraße in Thale steht im Fokus des aktuellen Verhandlungstages des Magdeburger Landgerichtes gegen vier junge Erwachsene aus Thale, von denen jeweils drei bei zwei Vorfällen 2020 andere misshandelt und ausgeraubt haben sollen.

Der gewaltsame Raub in der Rosstrappenstraße in Thale und ein räuberischer Diebstahl in einem Discounter in Hasselfelde beschäftigen bereits seit Ende Mai die Jugendstrafkammer unter der Vorsitzenden Richterin Anne-Marie Seydell.

Zu dem, was an jenem Tag geschah und was sich daraus ergab - oder eben nicht - hört das Gericht seit Prozessbeginn mindestens fünf Versionen, von einer Angeklagten, vom Geschädigten, von dessen Ex, von dessen Bekannter und vom medizinischen Sachverständigen. Im Kern geht es darum, ob ein Handy geraubt, wie ein Mann mit Tritten gegen Kopf und Schultern misshandelt und ob ihm ein Klappmesser seitlich an den Kopf gehalten wurde.

Zu den Verletzungen stellt das Gutachten des renommierten Rechtsmediziners der Uni Magdeburg Knut Brandstätter fest, dass der Geschädigte am Kopf eine Riss-Quetsch-Wunde hatte. Das hatte schon die erstversorgende Ärztin festgestellt. „Ein Messer passt zu so einer Wunde nicht“, so der Sachverständige.

Alles deute eher auf eine „Wunde durch Anstoßen oder Hinstürzen“. Hinweise auf Tritte gegen den Kopf fand der Mediziner auch nicht. Schließlich habe der Geschädigte von Tritten mit Anlauf wie gegen einen Fußball gesprochen. „Ich kenne keinen solchen Fall, der ohne Spuren einhergeht.“

Eine 15-jährige Schülerin, die mit dem Opfer „eine Zeit zusammen war“, traf sich mit ihm, um nach dem Schlussstrich der Beziehung noch einige Sachen zurückzuverlangen. „BHs und so“, heißt es in der Verhandlung.

Nach der Übergabe sei sie weggegangen, sagt die Zeugin bei der Befragung und behauptet, keine Tätlichkeiten mitbekommen zu haben. „Ich hatte das unbewusste Gefühl, dass hier noch was passiert.“ Das Polizei-Protokoll, in dem sie sagt, dass zwei der Männer von der Anklagebank auf ihren Ex „einboxten“, will sie nicht gelesen haben.

Dazu von einem der Verteidiger befragt, antwortet die Jugendliche: „Heute tendiere ich dazu, dass sie nicht geboxt, sondern geschubst haben.“ Über das Opfer urteilt sie: „Der hat immer was erzählt und was dazugedichtet. Der labert viel Mist, weil er Aufmerksamkeit braucht. Mit der Person habe ich abgeschlossen.“

Eine weitere 15-Jährige, die mit ihrem Heimerzieher vor Gericht erscheint, untermauert das Urteil. „Er hatte immer eine große Klappe, da kommt es schon mal zu Stress mit E. und O. (zwei der Angeklagten, d.R.).“ Sie erinnert sich nicht an Treten und Schlagen. Trotzdem sei sie losgelaufen, um Hilfe zu holen, „weil die sich sonst rumkloppen“, gibt sie zu Protokoll.

„Wer selbst beim Kerngeschehen die Unwahrheit gesagt hat, dem kann man nicht glauben.“

Der Pflichtverteidiger eines Angeklagten am Landgericht Magdeburg

Von ihren durch andere Zeugen zitierten Rufe „Einer hat ein Messer“ und „Die bringen ihn um“, weiß sie nichts mehr. „Ich bin mir nicht sicher, was ich gesagt habe, irgendwas anderes“, antwortet sie auf die Vorhaltungen des Staatsanwaltes Michael Bierwagen.

Wie welches der beiden Handys zu Boden kam und zerstört oder sogar zurückgegeben wurde, liefert sie die Variante, der Besitzer hätte es selbst zerstört. Die weibliche Angeklagte hatte „vom beim Stolpern aus der Tasche gefallen“ gesprochen. Auch das könnte sein, murmelt die Jugendliche auf Nachfrage des Berliner Strafverteidigers Alexander Funck.

Dem wird es zunehmend zu bunt. Am Ende des Verhandlungstages stellt er einen neuen Beweisantrag. Ein Mädchen aus Quedlinburg soll gehört werden, die ihre beste Freundin begleitet hatte, während diese ihren Ex zur Rede stellte. Ihm sei einfach augenscheinlich zu viel anders gewesen als bisher im Prozess gehört.

Er spricht von „Falschaussagen“. Kein Messer am Kopf, die Handy-Geschichte dubios, er sehe da keine Glaubwürdigkeit. „Wer selbst beim Kerngeschehen die Unwahrheit gesagt hat, dem kann man nicht glauben“, heißt das Fazit des Pflichtverteidigers eines der aus der Justizvollzugsanstalt vorgeführten Männer, die zuweilen zustimmend nicken. Der Prozess wird am Montag fortgeführt.