Geflügelpest im Landkreis Harz Geflügelpest im Landkreis Harz: Federvieh sollte im Stall bleiben

Quedlinburg - Der Landkreis Harz zählt bislang nicht zu den Risikogebieten, in denen das Land Sachsen-Anhalt wegen der sich ausbreitenden Geflügelpest am 15. November und bis auf Weiteres das Halten von Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen anordnen wird.
Unabhängig davon empfiehlt Rainer Miethig, Amtstierarzt im Landkreis Harz, „dringend“ für alle Geflügelhaltungen in Freiland, die Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen unterzubringen, die nach oben hin abgedeckt und mit einer Seitenbegrenzung versehen sind, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert.
Veterinäramt informieren
Die Jagdausübungsberechtigten werden gebeten, unverzüglich das Veterinäramt zu informieren, wenn sie vermehrt auftretende Todesfälle bei Wildvögeln beobachten. Wie die Pressestelle des Landkreises Harz weiter mitteilte, seien in Bundesländern wie beispielsweise Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern bisher vor allem Reiherenten, aber auch Schwäne, Wildgänse, Blesshühner und Möwen betroffen gewesen.
Kontakt zum Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Telefon: 03941/59 70 44 89, -44 90, -44 03; E-Mail: [email protected] (mz)