Die andere Sondernutzung Die andere Sondernutzung : Thale zahlt Stuhl-Prämie für Gastwirte

Thale - Wer ein Café, ein Restaurant, eine Eisdiele oder ein Geschäft betreibt und davor auf öffentlichen Flächen Tresen, Tische und Stühle für Gäste und Kunden aufstellen möchte, der muss das beantragen und eine Gebühr zahlen.
In Thale soll das künftig in drei Straßen anders werden: in der Karl-Marx-Straße, der Poststraße und der Hubertusstraße.
Gastronomen und Einzelhändler sollen hier zwar künftig noch einen Antrag stellen müssen, wenn sie auch vor ihren Geschäften aktiv werden.
Aber sie sollen dafür dann nicht mehr 60 Euro pro Jahr pauschal bezahlen müssen, sondern 20 Euro pro Jahr erhalten.
Das sieht eine Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt vor.
Die andere Sondernutzung: Einen Anreiz schaffen
Hintergrund der „Minus-Gebühr“ sei, „einen Anreiz zu schaffen, die drei Straßen wieder ein bisschen zu beleben“, sagte Philipp Zedschak, Abteilungsleiter Sicherheit und Ordnung bei der Stadtverwaltung Thale.
Die drei Straßen liegen im Stadtzentrum bzw. in Touristengebieten.
Wie Philipp Zedschak berichtete, seien in den vergangenen Jahren durchschnittlich zwei Erlaubnisse für solche Sondernutzungen für das gesamte Stadtgebiet erteilt worden.
„Wir hoffen, dass wir in diesem Jahr fünf Anträge bekommen“, fügte der Abteilungsleiter hinzu.
Die andere Sondernutzung: Andere Gebühren werden dafür geändert
Gedeckt werden sollen die Kosten der „Minus-Gebühr“ durch Änderungen bei anderen Gebühren.
Dazu zählt beispielsweise die für das Aufstellen von Altkleider- und Schuhcontainern, die auf 100 Euro pro Jahr je 0,5 Quadratmeter Straßenfläche verdoppelt werden soll.
Die vorgeschlagenen Änderungen bei den Gebühren „sind keinerlei Konsolidierungsmaßnahmen“, sagte Bürgermeister Thomas Balcerowski (CDU).
„Das ist ein kleiner Teil von einem Maßnahmenstrauß, den wir auch mit den Einzelhändlern besprochen haben, um zu einer höheren Attraktivität zu kommen.“
Die andere Sondernutzung: Thale vermutlich Vorreiter
Er wisse nicht, ob es eine solche Regelung schon gebe, so der Bürgermeister weiter. Vermutlich „sind wir wieder mal die Ersten, die eine Minus-Gebühr einführen“.
Sollte es ein Veto der Kommunalaufsicht geben, „dann lassen wir uns etwas Anderes einfallen. Wir lassen uns von der Förderung des Einzelhandels nicht abbringen“, sagte Thomas Balcerowski.
Wie er hinzufügte, seien für die „Minus-Gebühr“ zunächst drei Straßen benannt worden - als „eine Art Test, wie das angenommen wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass wir dann weitere Straßen hinzunehmen“.
Die andere Sondernutzung: Eigenes Ermessen bei Höhe der Gebühren
Thale scheint mit dieser Idee in Sachsen-Anhalt tatsächlich ein Vorreiter zu sein.
Die Höhe solcher Sondernutzungsgebühren sei ein Stück weit ins Ermessen der jeweiligen Stadt gestellt, wobei hier auch die Finanzkraft der Kommune eine Rolle spiele, sagte Jürgen Leindecker, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt Aber dass eine Stadt eine „Minus-Gebühr“ habe, „das haben wir noch nicht gehört“.
Wie der Geschäftsführer weiter sagte, könne eine solche Regelung ein Mittel sein, mit dem Straßen und Wege mehr belebt werden könnten.
Die andere Sondernutzung: Neun weitere Regelungen geplant
Geplant sind mit der Satzungsänderung in Thale noch weitere neue Regelungen: So soll aus der ehemals jährlichen Gebühr für Transparente oder Schriftbänder bzw. Sonnenschirme oder Fahnenmasten eine Gebühr pro Woche bzw. Monat werden.
Explizit mit benannt werden sollte auch das Aufstellen beweglicher Fahrradständer.
Heiko Marks (Bürgerfraktion) regte an, hier vor dem Hintergrund der Wirtschaftsförderung ebenfalls über eine Gebührenfreiheit nachzudenken.
Der Hauptausschuss sprach sich letztlich dafür aus, dass bewegliche Fahrradständer im gesamten Stadtgebiet im öffentlichen Verkehrsraum kostenfrei aufgestellt werden dürfen.
Die Änderung der Sondernutzungsgebührenordnung befürwortete der Ausschuss einstimmig. Entscheiden muss letztlich der Stadtrat. (mz)