Standesämter im Corona-Modus Corona-Pandemie bremst viele Hochzeitspaare im Landkreis Harz aus: Standesämter bekommen viele Termine-Aufschübe

Falkenstein/Harz - „Bleiben Sie gesund!“ Mit diesem Satz verabschiedet Gabriele Simm die gerade von ihr getrauten Brautpaare. Die Hauptstandesbeamtin der Stadt Falkenstein/Harz hat schon weit mehr als 1.000 Ehen geschlossen, doch im Corona-Jahr 2020 arbeitet sie unter besonderen Bedingungen.
Alle tragen Maske, halten anderthalb Meter Abstand und kommen im kleinen Kreis zur Trauung. Die Zahl der Eheschließungen in der Stadt hat in diesem Jahr etwa nur die Hälfte dessen betragen, was in den Jahren zuvor üblich war. Und: „Wir haben jeden Monat kurzfristig Hochzeiten“, sagt Gabriele Simm.
Wer heiraten will, plant das jedoch meist viele Monate im Voraus, schließlich soll es mehr sein als der Gang zum Standesamt. Die großen Feiern aber sind 2020 ausgeblieben, und das in der Stadt, die mit der Burg Falkenstein und dem Schloss Meisdorf zwei der beliebtesten Hochzeitsorte der Region und darüber hinaus zu bieten hat. Ab Februar bis Anfang Juli seien alle Hochzeiten abgesagt worden, die auf der Burg Falkenstein stattfinden sollten, sagt die Standesbeamtin.
„Die Paare haben von sich aus abgesagt, weil große Hochzeiten nicht stattfinden dürfen“
Die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt als Träger der Burg hatte ihre Einrichtungen im Zuge des Lockdowns geschlossen und erst Mitte Mai wieder geöffnet. Dann allerdings unter strengen Auflagen, zu denen auch die Begrenzung der Besucherzahlen gehörte.
„Die Paare haben von sich aus abgesagt, weil große Hochzeiten nicht stattfinden dürfen“, sagt die Standesbeamtin. Von Juli bis September habe es dann schließlich elf Eheschließungen auf der Burg gegeben, ähnlich viele waren es im Schloss Meisdorf.
Zu einer Hochzeit gehört freilich auch die Feier nach der Trauung. Die sei 2020 meist ausgefallen: „Die Paare haben da nicht lange überlegt und gesagt, die Feier werde im nächsten Jahr nachgeholt. Das war bei fast allen so“, erzählt Gabriele Simm.
Einige hätten sich auch lediglich „zusammenschreiben“ lassen wollen. „Wobei es ein ‚Zusammenschreiben‘ gar nicht gibt. Vor dem Gesetz gibt es nur Eheschließungen“, erklärt die Standesbeamtin, die etwa alle 14 Tage ein Liebes- zum Ehepaar macht.
Die Trauung als solche ist ihr dabei wichtiger als der Ort, der dafür ausgesucht wurde: „Für mich ist jede Hochzeit gleich, ob sie nun im Schloss oder im Rathaus stattfindet“, sagt sie.
Im Standesamt Falkensteiner gibt es 21 Vormerkungen auf eine Hochzeit
Für das Jahr 2021 gibt es im Falkensteiner Standesamt bislang 21 Vormerkungen auf eine Hochzeit, die ersten für den Juni. „Das wird sich wahrscheinlich so einspielen“, schätzt Gabriele Simm.
Auf das kommende Hochzeitsjahr bereitet sich derweil auch die Stadt Wernigerode vor, die mit dem Rathaus und dem Schloss zwei große Anziehungspunkte für Brautpaare vorweisen kann. In der Stadt werden den Angaben zufolge rund 450 Ehen im Jahr geschlossen.
Heiratswillige können online ab sofort Reservierungen von Trauterminen für das Wernigeröder Rathaus für Januar bis April 2021 vornehmen. Wer zwischen Mai und Dezember des nächsten Jahres im Rathaus heiraten will, muss sich womöglich nach einer Alternative umsehen, denn die Stadt plane derzeit „größere Baumaßnahmen am und im Rathaus“.
Beschränkungen in Hotels und Restaurants verhindern große Familienfeiern
In Quedlinburg wurden in diesem Jahr 110 Ehen geschlossen. Weniger als geplant, denn Paare, die nicht aus Quedlinburg oder der näheren Umgebung stammten, hätten dann im Standesamt ihrer Heimatstädte geheiratet, sagt Julia Krapiec von der Pressestelle des Rathauses.
„Das hängt sicherlich auch vorwiegend mit dem Lockdown und den damit einhergehenden Beherbergungseinschränkungen und -verboten in Hotels und Ferienwohnungen zusammen.“ Ebenso hätten Paare den Hochzeitstermin auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr verschoben. Genaue Zahlen könnten dabei nicht ermittelt werden.
Für 2021 gibt es bereits Anmeldungen von Eheschließungen, die das Standesamt auch entgegennehme, „jedoch unter dem Vorbehalt der dann geltenden rechtlichen Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus“. (mz)