Acht neue Corona-Infizierte im Harz Acht neue Corona-Infizierte im Harz : Nun sind es 96 offizielle Fälle

Halberstadt - Das Gesundheitsamt des Landkreises Harz meldet mit Stand vom Mittwoch um 14 Uhr acht neue Fälle. Zwei davon stammen aus der Gemeinde Nordharz, zwei aus Osterwieck, zwei aus Quedlinburg und zwei aus der Verbandsgemeinde Vorharz, wie Pressesprecher Manuel Slawig mitteilte.
Von den Gesamtzahlen gelten 72 als positiv getestet und 24 als Kontaktfälle. Nach Schätzungen des Gesundheitsamtes gelten ausgehend von den Gesamtzahlen 34 Personen als genesen (Angaben zur Genesung sind nicht meldepflichtig).
Es ergibt sich folgende Verteilung der Fälle:
Ballenstedt 8 Fälle, Blankenburg 5, Falkenstein/Harz 2, Halberstadt 12, Harzgerode 4, Ilsenburg 5, Nordharz 7, Oberharz am Brocken 5, Osterwieck 8, Quedlinburg 12, Thale 14, Wernigerode 9, Vorharz 5. In häuslicher Quarantäne befinden sich aktuell 163 Personen.
In der in der zentralen Erstaufnahme (Zast) in Halberstadt wurden alle Bewohner einmal getestet, 40 Personen sind positiv getestet worden.
Landkreis gibt Schutzmaterial aus
Der Landkreis Harz hat am Mittwoch eine weitere Lieferung an Schutzmaterial vom Land Sachsen-Anhalt erhalten. In den vergangenen Tagen wurde durch den Pandemiestab die Bedarfe im Landkreis Harz ermittelt und zeitgleich neues Schutzmaterial in Eigenregie beschafft. Momentan werden die Bedarfe priorisiert und entsprechend die Pakete gepackt. Die rund 120 Empfänger werden im Anschluss durch den Landkreis informiert und ein Zeitplan für die Abholung abgestimmt. Die Abholung ist ab dem kommenden Dienstag vorgesehen.
Bürgertelefon bleibt auch über Ostern erreichbar
Das Bürgertelefon des Landkreises bleibt auch über die Osterfeiertage geschaltet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind wie gewohnt von 8 bis 18 Uhr zu erreichen.
Gesundheitsministerin wendet sich vor Ostertagen an Bevölkerung
Mit einem Offenen Brief hat sich Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne an die Sachsen-Anhalter und Sachsen-Anhalterinnen gewendet, um die vielen Fragen zu beantworten, was ist vor dem Hintergrund der geltenden Beschränkungen Ostern erlaubt ist und was nicht. Die Fragen und Antworten gibt es online unter www.ms.sachsen-anhalt.de. (mz)