Preise werden angehoben Neue Kosten für Müllentsorgung in Köthen, Bitterfeld-Wolfen und Anhalt-Bitterfeld

Köthen/Bitterfeld - Der alte Kreistag muss am 25. September doch noch einmal ran. Und das, obwohl drei Tage vorher das neue Gremium für die nächsten fünf Jahre bereits gewählt worden ist.
Doch das muss sich erst konstituieren, was nicht vor Mitte Oktober passieren wird. Vielleicht sind die neuen Kreisräte ja froh, jetzt nicht schon entscheiden zu müssen, denn wer verlangt den Bürgern schon gern höhere Gebühren ab. Kreisausschuss und Kreistag befinden kommende Woche über eine Preissteigerung bei der Abfallentsorgung.
„Diese Geschichte betrifft alle und jeden“, sagt Hartmut Eckelmann, der Geschäftsführer der Kreiswerke Anhalt-Bitterfeld. „Wir müssen kostendeckend für die Jahre 2020 und 2021 kalkulieren. Dazu sind wir durch die rechtlichen Rahmenbedingungen, vor allem das Kommunalabgabengesetz von Sachsen-Anhalt, gezwungen. Vor zwei Jahren haben wir die Gebühren um zehn Prozent gesenkt. Das war vielleicht etwas zu optimistisch. Jetzt ist das Geld aufgebraucht und es geht in die andere Richtung - auf das Niveau von 2016 und 2017.“
So wird das monatliche Personengrundentgelt von 2,62 Euro auf 2,77 Euro steigen. Und das Volumenentgelt pro Person und Monat wird in den einzelnen Varianten (siehe auch Tabelle) zwischen 16 und 59 Cent angehoben. Von der Erhöhung betroffen sind auch die Entsorgung von gewerbe- und Wochenend-Grundstücken sowie die gesonderten Umleerungen für Restabfall und Bioabfall. Unverändert bleiben die Entgelte für den Behältertausch sowie für den Wechsel der Entsorgungsvariante.
Die höchsten Entgelte im Landkreis Anhalt-Bitterfeld gab es übrigens nach der Vereinheitlichung der Abfallentsorgung im Jahr 2011. Da betrug das Personenentgelt 2,79 Euro und das Volumenentgelt lag zwischen 4 und 20 Cent höher als für die nächsten beiden Jahre angestrebt.
Um bei den Preisen immer auf der Höhe zu sein, beobachten Eckelmann und seine Kollegen auch sehr aufmerksam die Entwicklung der Abfallmengen. „In der Summe sind die Abfallmengen pro Kopf nahezu konstant“, erklärt der ABIKW-Geschäftsführer. „Aber die Menge insgesamt ist weniger geworden, weil wir weniger Bürger sind. Wir können uns nicht in den Ruin wirtschaften. Deshalb müssen wir moderat anheben.“
Das ist aber nur ein Punkt, der in die Kalkulation einfließt. Die Preisentwicklung bei mit Entsorgungsleistungen beauftragten Dritt-Unternehmen ist ebenso zu beachten wie die Kosten, die bei der ABIKW für Dienstleistungen selbst entstehen. Und nicht zuletzt fließen auch zu verrechnende Ergebnisse aus den Vorjahren in die Kalkulation ein.
So haben sich die Abfallentgelte in den letzten Jahren entwickelt
Personengrundentgelt
2011: 2,79
2014: 2,79
2018: 2,62
2020: 2,77
Volumenentgelt für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten
Variante 1 (40l bereitgestelltes Volumen)
2,14 (2011) - 2,10 (2014) - 1,83 (2018) - 2,10 (2020)
Variante 2 (40 l Eigenkompostierung)
1,41 - 1,33 - 1,17 - 1,33
Variante 3 (60 l bereitgestelltes Volumen)
2,84 - 2,76 - 2,41- 2,76
Variante 4 (60 l Eigenkompostierung)
2,11 - 1,99 - 1,75 - 1,99
Variante 5 (120 l bereitgestelltes Volumen)
4,95 - 4,76 - 4,16 - 4,75
Preise pro Person und Monat; Angaben in Euro; Quelle: Kreiswerke Anhalt-Bitterfeld
(mz)