Übelriechender Gestank Gestank der Biogasanlage Zörbig: Einwohner schreiben Landtag an

Zörbig - Nächste Runde im Zörbiger Kampf für einen gestankfreien Alltag: Die Bürgerinitiative (BI) gegen die Verbio-Gerüche („Zörbio“) hat jetzt erstmals eine Petition an den Magdeburger Landtag geschrieben.
Ubelkeit auslösende Gerüche
Darin schildert sie aus ihrer Sicht die Gestanks-Probleme im Stadtgebiet. Dass nämlich die Bevölkerung seit sechs Jahren „massiv unter ausgesprochen ekelerregenden und Übelkeit auslösenden Gerüchen leidet“. Als Ursache nennt die BI die Verbio-Biogasanlage.
Die Initiative brachte bereits hunderte Unterschriften gegen die Gerüche ins Landesverwaltungsamt nach Halle. Aber ohne den für sie spürbaren Effekt. „Nun wenden wir uns an die nächsthöhere Ebene“, sagte BI-Sprecher Torsten Gieseke der MZ.
Richtlinien werden deutlich überschritten
Erst Mitte Mai hatte Verbio seinerseits zu Fachvorträgen eingeladen. Dort schilderten Geruchsexperten externer Firmen, dass der Biosprithersteller geltende Richtlinien nicht überschreite, sondern vielmehr deutlich unterschreite. Gleichzeitig wurde bei der Informationsveranstaltung angekündigt, dass Verbio eine dritte Abluftreinigungsanlage errichten wolle. Der Schlot soll ein Höhe von 40 Metern bekommen.
Stilllegung darf nicht ausgeschlossen werden
Mit der Ankündigung und den Geruchsvorträgen ist die BI aber nicht zufriedengestellt. Zumal dort ein Vertreter der für Verbio zuständigen Genehmigungsbehörde, also des Landesverwaltungsamtes fehlte, was die BI in ihrer Petition negativ erwähnte.
Nun fordert sie in dem Schreiben an den Petitionsausschuss, dass sich das Gremium für ein Ende der übelriechenden Gerüche einsetzt. „Selbst die Stilllegung darf als letztes Mittel nicht ausgeschlossen sein“, erklären die Unterzeichner Torsten Gieseke, Willy Gerull und Steffen Kirchhof. Das Schreiben umfasst 20 Seiten. Dem Papier angehängt seien zudem über 1.000 Unterschriften von Unterstützern der Petition.
Ausschuss hat kein Weisungsrecht
Der Petitionsausschuss überprüft behördliche Entscheidungen objektiv und wirkt gegebenenfalls auf Änderungen, auf Aufhebung oder auch auf den Erlass unterbliebener Entscheidungen hin. So steht es auf der Internetseite des Landtags. „Der Ausschuss hat aber gegenüber Behörden kein Weisungsrecht. Er kann ihnen nur empfehlen, bestimmte Entscheidungen zu treffen oder zu unterlassen“, heißt es dort weiter.
Der Petitionsausschuss umfasst zwölf Landtagsabgeordnete als ordentliche Mitglieder. Aus Anhalt-Bitterfeld sind darunter Volker Olenicak (AfD) sowie Angela Kolb-Janssen vertreten (SPD). (mz)