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Wahlfälschungs-Urteil Kommentar zum Wahlbetrug in Stendal: Ein dunkler Fleck bleibt

Auch wenn die Beteiligten schweigen: Der Wahlbetrug von Stendal war nicht die Tat eines Einzelnen.

Von Marc Rath 16.11.2022, 20:00
Erneut gibt es ein Urteil zur Manipulation von Briefwahlstimmen.
Erneut gibt es ein Urteil zur Manipulation von Briefwahlstimmen. Foto: ddp

Stendal/MZ - Der Wahlskandal von Stendal geht als unrühmliches Kapital in Sachsen-Anhalts politische Geschichte ein. Die Fälschung von mehreren hundert Briefwahlunterlagen bei der Kommunalwahl 2014 hat nicht nur in der östlichen Altmark ein Beben ausgelöst. Ihr Drahtzieher – ein damaliger CDU-Stadtrat – wurde zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Eine komplette Wahl musste wiederholt werden. Ein Landtagspräsident trat zurück, weil er seine Rolle vor Ort nicht ausreichend aufklären konnte.