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Bestattungsgesetz Sachsen-Anhalt Edelsteine aus der Asche von Toten: FDP will Diamantbestattungen ermöglichen

Die FDP-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt will eine neue Bestattungsmethode einführen. Die bisher durch die Landesregierung geplanten Änderungen des Bestattungsgesetzes gehen der Partei nicht weit genug.

23.08.2023, 14:55
Ungefähr die Größe eines Streichholzkopfes hat ein halbkarätiger Diamant, der aus der Asche eines Verstorbenen hergestellt wurde.
Ungefähr die Größe eines Streichholzkopfes hat ein halbkarätiger Diamant, der aus der Asche eines Verstorbenen hergestellt wurde. (Archivbild: dpa)

Magdeburg/dpa - Die FDP-Landtagsfraktion dringt in Sachsen-Anhalt auf die Einführung einer neuen Bestattungsmethode. Dabei soll es möglich werden, dass ein Teil der Asche des Leichnams zu einem Diamanten gepresst wird. Das geht aus einem Positionspapier zur Novellierung des Bestattungsgesetzes hervor, das die Fraktion auf ihrer Klausur beschlossen hat und das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Der sozialpolitische Sprecher Konstantin Pott sagte, jeder Mensch solle frei entscheiden, was nach dem Tod mit seinen körperlichen Überresten passiere. „Eine Überarbeitung des Bestattungsgesetzes in Sachsen-Anhalt ist deshalb längst überfällig.“ Die bisher durch die Landesregierung geplanten Änderungen gingen noch nicht weit genug. Alternative Bestattungsformen wie die Diamantbestattung seien „unbedenklich“, man möchte diese künftig in Sachsen-Anhalt ermöglichen.

Das Bestattungsgesetz wird aktuell überarbeitet. Nach den Plänen der Landesregierung soll der Sargzwang aufgehoben werden und künftig eine Bestattung in Tüchern möglich sein. Den Friedhofsträgern soll in „begründeten Fällen“ aber ein Widerspruchsrecht gegen die Bestattung in Tüchern eingeräumt werden.

Gesetzlich geregelt werden soll dabei auch eine Bestattungspflicht von sogenannten Sternenkindern. So werden Babys bezeichnet, die während der Schwangerschaft oder kurz nach der Geburt sterben. Sie sollen verpflichtend von den Einrichtungen zu bestatten sein, in der die Geburt stattfand, sofern kein Elternteil von seinem Bestattungsrecht Gebrauch macht. In vielen Einrichtungen ist dies bereits Praxis.

Die FDP-Fraktion plädiert außerdem für die Ermöglichung einer sogenannten Reerdigung. Bei dieser Form der Erdbestattung soll sich der tote Körper in einem sargähnlichen Behältnis innerhalb von 40 Tagen in Humus verwandeln. Im September soll im Sozialausschusses des Landtags eine Anhörung zur Reform des Bestattungsgesetzes erfolgen.