Ermittlungen nach Bauernprotesten eingestellt Keine Strafverfolgung für Ampel-Galgen
Die Staatsanwaltschaft Halle sieht in dem umstrittenen Symbol keinen Tötungsaufruf. Auch die Ermittler in Dessau schließen den Aktendeckel - aber aus einem anderen Grund.
Aktualisiert: 07.03.2024, 13:43
Magdeburg/MZ - Die Justiz in Sachsen-Anhalt hält das öffentliche Zeigen einer am Galgen baumelnden Ampel nicht für strafbar. Bei den Bauernprotesten wurden mehrere dieser Symbole aufgestellt.