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Kommunen Kommunen: Einheitsgemeinde und Verbandsgemeinde

01.07.2009, 10:22

Magdeburg/dpa. - Im Zuge der Gemeindereform werden in Sachsen-Anhalt flächendeckend Einheits- und Verbandsgemeinden eingeführt. Biszum 30. Juni 24.00 Uhr hatten die Kommunen die Möglichkeit, sich füreines der beiden Modelle zu entscheiden, jetzt sind nur nochEinheitsgemeinden vorgesehen:

In der EINHEITSGEMEINDE sind die Mitgliedsorte rechtlich nichtmehr selbstständig. Es gibt nur einen - hauptamtlich tätigen -Bürgermeister und einen Gemeinderat. Die wesentlichen politischen undfinanziellen Entscheidungen zur Entwicklung der Gemeinde fallen aufdieser Ebene. Die Einheitsgemeinden sollen mindestens 10 000Einwohner haben, in Ausnahmefällen 8000. Einheitsgemeinden gab esauch schon vor der Gemeindereform.

Die VERBANDSGEMEINDE wird aus Orten gebildet, die rechtlicheigenständig bleiben. Sie behalten das Haushaltsrecht und haben einenGemeinderat sowie einen ehrenamtlichen Bürgermeister. WichtigeAufgaben und Themen wie Flächennutzungsplanung, Schule, Schiedsämter,Jugendhilfe und Kindertagesstätten geben sie an die Verbandsgemeindeab, wo es einen eigenen Gemeinderat und einen hauptamtlichenBürgermeister gibt. Jeder der maximal acht Mitgliedsorte sollmindestens 1000 Einwohner haben, die Mindestgröße derVerbandsgemeinde soll ebenfalls bei 10 000 Einwohnern liegen.