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Halle Halle: Stadtrat verklagt OB Bernd Wiegand

Von Jan-Ole Prasse 30.11.2015, 21:06
Oberbürgermeister Bernd Wiegand
Oberbürgermeister Bernd Wiegand Silvio Kison

Halle (Saale) - Es ist ein einzigartiger Vorgang in Sachsen-Anhalt - und offenbar selbst in Deutschland. In Halle hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, den eigenen Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) zu verklagen. Grund ist ein seit Jahren schwelender Streit um ein Disziplinarverfahren gegen den Rathauschef. Wiegand verweigert seit Monaten dem Stadtrat rund 20 000 Euro aus dem Haushalt, um eine Anwaltskanzlei mit der Prüfung der möglichen Rechtsverstöße zu beauftragen. Diese Blockade will die Kommunalvertretung nun mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht auflösen. Damit soll festgestellt werden, dass der OB verpflichtet ist, das Geld freizugeben. „Das ist eine Notmaßnahme, um die Rechte des Rates durchzusetzen“, sagte der Stadtratsvorsitzende Hendrik Lange (Linke).

„Wir sind der Dienstherr des Oberbürgermeisters"

Das Hickhack um die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Wiegand läuft seit etwa zwei Jahren. Im Jahr 2013 hatten die Stadtratsfraktionen CDU, SPD und FDP eine entsprechende Prüfung beschlossen. Dabei geht es um mehr als elf mögliche Verstöße - unter anderem im Zusammenhang mit dem Bau des Deiches am Gimritzer Damm in Eigenregie der Stadt im Sommer 2013 und den Personalplanungen im Haushalt für das Jahr 2013. „Wir sind als Dienstherr des Oberbürgermeisters verpflichtet, diesen möglichen Rechtsbrüchen nachzugehen“, sagte ein Stadtrat der MZ. Das gehöre zu den unabdingbaren Kontrollpflichten der Kommunalvertretung.

Wiegand selbst betrachtet das ganze Verfahren dagegen als überflüssig. „Die Vorwürfe sind mehrfach in Berichten des Rechnungsprüfungsamtes überprüft worden. Weitere Vorermittlungen sind unnötig“, sagte der OB auf MZ-Anfrage. Darum gebe er aus Gründen der Sparsamkeit das Geld für die Anwaltskanzlei nicht frei. Wenn der Stadtrat dennoch davon überzeugt sei, dass es Rechtsverstöße seinerseits gebe, dann solle er gleich ein richtiges Disziplinarverfahren einleiten. „Den Beschluss zur Einlegung der Klage kenne ich aber noch nicht“, sagte der Rathauschef.

Landesverwaltungsamt weist Vorwurf zurück

Im Stich gelassen fühlen sich die Stadträte von der Kommunalaufsicht des Landes. Denn eigentlich könnte auch das Landesverwaltungsamt das Verfahren an sich ziehen und die Vorwürfe gegen Wiegand rechtlich prüfen. „Es scheint aber nicht willens zu sein, dem nachzukommen“, sagte Tom Wolter, Fraktionsvorsitzender der Mitbürger. Das Landesverwaltungsamt weist diesen Vorwurf dagegen zurück. „Es gibt aus unserer Sicht keinen Grund einzugreifen, weil der Stadtrat sein Recht selbst durchsetzen kann“, sagte die Sprecherin Denise Vopel auf MZ-Anfrage. Nach Aussage von Wolter wollen die Stadträte Wiegand noch zehn Tage - bis zum 10 Dezember - Zeit geben, das Geld für den Anwalt freizugeben. Erst danach werde die Klage eingereicht.

Für den Kommunalrechtler der Uni Halle und ehemaligen Landesverfassungsrichter, Winfried Kluth, wäre das ein deutschlandweit einzigartiger Vorgang, dass ein Stadtrat einer Großstadt kollektiv gegen den Rathauschef klagt. „Mir ist kein vergleichbarer Fall bekannt“, sagte er. Grundsätzlich sei der Oberbürgermeister aber nach der Kommunalverfassung verpflichtet, die Arbeitsfähigkeit und die Kontrollrechte des Stadtrates zu gewährleisten. (mz)

Der Ort der Auseinandersetzung. Einmal im Monat treffen die Stadträte und OB Wiegand im Stadthaus direkt aufeinander.
Der Ort der Auseinandersetzung. Einmal im Monat treffen die Stadträte und OB Wiegand im Stadthaus direkt aufeinander.
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