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Haftentlassung Haftentlassung: Minister lässt klären

Von Johannes Dörries 01.08.2002, 15:26

Halle/MZ. - Die darin enthaltene indirekte Kritik an derArbeitsweise der Richter weist Wolfgang Ehm,Sprecher des Landgerichtes Halle, energischzurück. In dem Verfahren um den Tod eines59-Jährigen, der im November in Braunsbedra(Kreis Merseburg-Querfurt) ermordet aufgefundenworden war, forderte die Kammer nach "sorgfältigerAbwägung" Nachermittlungen. Das fand, so Ehm,in einem "angemessenen Zeitrahmen" statt:In einem Mordverfahren sei eine Einarbeitungszeitder Richter von einem Monat "keine ungewöhnlicheDauer."

Die Staatsanwaltschaft hatte Ende Mai gegendie drei mutmaßlichen Täter im Alter von 20,25 und 27 Jahren Anklage erhoben. Einer derdrei ist indes nach einem HaftprüfungsterminAnfang Juni aus der Untersuchungshaft entlassenworden, die anderen beiden einen Monat später.Gegen Auflagen: Sie müssen sich regelmäßigbei der Polizei melden und sind zu gemeinnützigerArbeit verpflichtet. Gegen diese Auflagenist laut Ehm bislang nicht verstoßen worden.

Inzwischen ist der Eröffnungstermin des Mordverfahrensauf den 16. September festgelegt worden.