Bei unüberlegter Ausrichtung Achtung, Kamera: Selbst Attrappe am Haus kann verboten sein
Private Videoüberwachung rund um die eigenen vier Wände stößt schnell an rechtliche Grenzen. Das kann selbst mit einem Kamera-Imitat der Fall sein, das gar nicht zum Filmen in der Lage ist.

Mainz/München - Angst vor Einbrechern? Oder wollen Sie einfach wissen, was sich während Ihrer Abwesenheit oder in der Nacht rund um Ihr Grundstück abspielt? Dann könnten Sie auf die Idee kommen, eine Videoüberwachung einzurichten.
Wichtig dabei: Sie darf nur Bereiche des eigenen Grundstücks filmen. Nachbarschaftliches oder öffentliches Terrain sind für die Linsen tabu. Außerdem ist ein Hinweisschild auf die Überwachung Pflicht.
Mit fest installierten Kameras ist diese Begrenzung auf das eigene Grundstück am zuverlässigsten umsetzbar, teilen die Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz und Bayern mit. Wer hingegen eine drehbare Kamera einsetzt, die problemlos vom eigenen Grundstück auf öffentliche Wege oder das Nachbargrundstück geschwenkt werden könnte, muss damit rechnen, dass sich Nachbarn oder andere Betroffene dagegen zur Wehr setzen.
Auch für Attrappen gibt es Regeln
Übrigens: Selbst Kamera-Attrappen, die nicht zur Überwachung geeignet sind, müssen so ausgerichtet sein, dass sich Dritte davon nicht unrechtmäßig beobachtet fühlen. Das haben bereits mehrere Gerichte entschieden.
Der Grund: Ob es sich um eine Attrappe handelt oder nicht, können Dritte meist nicht einschätzen. Sie könnten sich daher selbst von einem Imitat unter Druck gesetzt und überwacht fühlen.