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Gesetz Gesetz: Weniger Zeit für den Heckenschnitt

25.02.2010, 20:04

Halle/MZ. - Waren die bisher zwischen 15. März und 31. August untersagt, sind sie es nun zwischen dem 1. März und dem 30. September. Hintergrund ist, dass Vögel immer zeitiger brüten und ihr Lebensraum besser geschützt werden soll. So heißt es im Gesetz, es sei untersagt, Bäume

außerhalb von Wäldern, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in dieser Zeit "abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen".

Ausnahmen müssen bei den Naturschutzbehörden beantragt werden. Aufgrund des langen strengen Winters, der diesmal auch die Brut der Vögel verzögert haben dürfte, seien sie bei gewichtigen Gründen wohl in der nächsten Woche noch zu bekommen, sagte ein Sprecher des Landesverwaltungsamtes in Halle. Grundsätzlich möglich sind laut Gesetz indes "schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen". Allerdings sollte auch dabei auf den Schutz brütender Vögel geachtet werden.

Unterdessen kommt der Frühling mit großen Schritten nach Sachsen-Anhalt. "Die neue Jahreszeit gibt ihren Einstand pünktlich zum Start des meteorologischen Frühlings am 1. März", sagte der Meteorologe Jurik Müller vom Deutschen Wetterdienst in Leipzig. "Deutliche Signale für den bevorstehenden Frühling sind die Spitzen der Schneeglöckchen." Die

einströmende milde Meeresluft lasse am Wochenende die Quecksilbersäule tagsüber auf 8 bis 5 Grad klettern. In den Nächten müsse mit 3 bis minus 1 Grad gerechnet werden. Ein März-Winter mit Dauerfrost und geschlossener Schneedecke sei nicht zu erwarten.