Gemeinden in Sachsen-Anhalt Gemeinden in Sachsen-Anhalt: Einheitsgemeinde und Verbandsgemeinde
MAGDEBURG/MZ. - In Sachsen-Anhalt gibt es jetzt zwei Gemeindemodelle. Die Einheitsgemeinde hat mindestens 10 000 Einwohner, in Ausnahmefällen reichen 8 000. In ihr sind die einzelnen Orte rechtlich nicht selbständig. Es gibt für alle Ortsteile einen hauptamtlichen Bürgermeister und einen Gemeinderat. Dort fallen die wichtigen politischen Entscheidungen. Darunter sind Ortschaftsräte angesiedelt. Die meisten Orte sind in Einheitsgemeinden organisiert.
Im großen Unterschied zur Einheitsgemeinde wird dagegen eine Verbandsgemeinde aus Orten gebildet, die rechtlich eigenständig sind. Diese haben weiter einen Gemeinderat und einen ehrenamtlichen Bürgermeister. Sie bestimmen damit über ihren Haushalt. Aber auch diese Orte geben Kompetenzen ab: etwa die Hoheit über Schule und Kitas. Darum kümmert sich die Verbandsgemeinde, die auch einen Rat und einen hauptamtlichen Bürgermeister hat. Gegen die Gemeindereform gab es heftigen, auch juristischen Widerstand. Das Landesverfassungsgericht bestätigte aber die Reform.