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Gebietsreform Gebietsreform: Löbejün scheitert vor Gericht

Von Petra Buch 26.01.2012, 16:10

Dessau-Roßlau/dpa. - Im Streit um die Gemeindegebietsreform inSachsen-Anhalt hat eine weitere Kommune verloren: DasLandesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau wies am Donnerstag dieBeschwerde von Löbejün (Saalekreis) zurück, wie ein Sprechermitteilte. Die vormals eigenständige Kommune mit rund 2250 Einwohnerngehört seit April 2011 zur Stadt Wettin-Löbejün. Diese wurde ausmehreren Ortschaften mit zusammen rund 10 700 Einwohnern gebildet.Löbejün fühlte sich dabei aber in ihrem Recht auf kommunaleSelbstverwaltung verletzt. Die Richter sahen das anders.

Mit der Bildung der Einheitsgemeinde Wettin-Löbejün habe sich dasLand am Gemeinwohl orientiert. Die unterschiedliche Haushaltslage dereingemeindeten Orte sowie deren Besonderheiten seien angemessenberücksichtigt worden. Die Bürgermeisterin der neuen StadtWettin-Löbejün, Antje Klecar (parteilos), sagte, sie habe nach dervorherigen mündlichen Verhandlung 2011, bei der beide Seiten ihreArgumente vorgetragen hatten, mit so einem Urteil gerechnet.

Innenstaatssekretär Ulf Gundlach (CDU) sagte: «Wir sehen unsbestätigt, dass die Reform ordnungsgemäß durchgeführt worden ist.»Das Land sei zuversichtlich, auch die noch etwa 40 weiteren Klagen zugewinnen. Die Gemeindegebietsreform war in Sachsen-Anhalt Ende 2010abgeschlossen worden. Bisher hatte den Angaben zufolge nur dieGemeinde Schopsdorf (Jerichower Land), die gegen die Eingemeindung indie Stadt Möckern geklagt hatte, aufgrund eines formellen FehlersErfolg vor Gericht. Die Bewohner waren zu spät und damit nichtumfassend genug über die Fusion informiert worden, hatten die Richterentschieden. Die Gebietsreform als solche wurde aber nicht gekippt.

Ziel der Landesregierung war es, mit der Fusion von Kommunenschlankere Strukturen zu schaffen und somit Kosten zu senken. Diesgeschah auch teils zwangsweise. Das Landesverfassungsgericht hattedie Reform bereits im April 2009 grundsätzlich bestätigt. Gundlachappellierte an die Kommunen, die noch vor dasLandesverfassungsgericht ziehen wollen, sich zu überlegen, ob siesich nicht doch lieber mit der jetzigen Situation arrangierenwollten. Am Gericht wurden indes am Donnerstag zunächst die Argumenteder Gemeinden Prittitz und Gröbzig sowie Großkorbetha, Burgwerben undWengelsdorf (alle Burgenlandkreis) gegen die Reform gehört.