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Fach- und Ingenieurschulen in der DDR Fach- und Ingenieurschulen in der DDR: Fast 34.000 DDR-Abschlüsse nachträglich anerkannt

Von Rochus Görgen 31.07.2015, 10:37
DDR-Fahne
DDR-Fahne dpa Lizenz

Magdeburg - Die Behörden in Sachsen-Anhalt haben seit 1991 rund 33.900 Abschlüsse von DDR-Fach- und Ingenieurschulen anerkannt. Von den insgesamt etwa 40.000 Anträgen seien 85 Prozent im Sinne der Antragsteller entschieden worden, teilte das zuständige Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft auf Anfrage mit.

Hintergrund ist, dass Diplome von Universitäten automatisch anerkannt werden. Wer dagegen eine DDR-Fach- oder -Ingenieurschule besucht hat, muss einen Antrag stellen, um ein heute anerkanntes „Diplom (FH)“ zu bekommen. Im laufenden Jahr wurden bisher noch 15 Anträge gestellt, von denen 12 positiv entschieden wurden.

Die einzelnen Bundesländer gehen mit dem Thema unterschiedlich um. In Sachsen-Anhalt gilt eine Stichtagsregelung, wonach nur Ausbildungen, die bis Ende 1990 erfolgreich abgeschlossen wurden, anerkannt werden. Daher sind die Fallzahlen in Sachsen-Anhalt geringer als zum Beispiel in Sachsen, wo die Stichtagsregelung aufgegeben wurde.

Jährlich rund 500 Anträge auf Anerkennung

Dort wurden bislang mehr als 200.000 DDR-Abschlüsse nachträglich anerkannt. Zudem gehen dort immer noch jährlich rund 500 Anträge auf Anerkennung ein. Ein weiterer Grund für die deutlich höhere Zahl in Sachsen ist auch, dass dort nach Angaben des Magdeburger Ministeriums deutlich mehr Fach- und Ingenieurschulen existierten.

In Mecklenburg-Vorpommern war die Stichtagsregelung 2013 abgeschafft worden. Es sei eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung, die Anerkennung von DDR-Abschlüssen ausschließlich von einem Stichtag abhängig zu machen, hieß es damals in Schwerin zur Begründung.

Das Magdeburger Ministerium erklärte allerdings, die Stichtagsregel stehe in Einklang mit den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg habe die Rechtslage zudem erst vergangenes Jahr bestätigt.

Die Anerkennung der Abschlüsse geht auf den Einigungsvertrag zurück. Darin war festgeschrieben worden, dass DDR-Abschlüsse auch von den Behörden im vereinten Deutschland anerkannt werden, wenn diese als gleichwertig eingestuft werden können. Erhebliche fachliche Unterschiede sind dabei kein Hinderungsgrund. (dpa)