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Extra-Sprechstunden für Selbstzahler Extra-Sprechstunden für Selbstzahler: Teure Abkürzung ins Wartezimmer

Von Regina Retzlaff und Ute Albersmann 23.06.2005, 18:51

Merseburg/MZ. - Augenärzte Vorreiter

In Komfort- oder Selbstzahlersprechstunden wurden bisher zumeist Untersuchungen angeboten, die die Kassen nicht bezahlen. Bestimmte Vorsorge-Leistungen zum Beispiel. Dass die Spezial-Sprechstunden auch genutzt werden, um sich von Wartezeiten "freizukaufen", ist bundesweit neuerdings vor allem bei Augenärzten üblich.

"Dass viele Patienten sich das nicht leisten können, weiß ich", sagt Olaf Linke, Chef des Berufsverbandes der Augenärzte in Sachsen-Anhalt. Aber es gebe Einzelne, "die das dankbar annehmen." Bei ihm bekommen die "Selbstzahler" Termine für den Freitag, an dem keine "normale" Sprechstunde stattfindet. Anderswo ist der Mittwoch-Nachmittag reserviert. Patienten müssen bei Linke zunächst ein Formular ausfüllen - und darin bestätigen, dass sie die Privat-Behandlung ausdrücklich wünschen. Abgerechnet wird dann nach den Sätzen für Privat-Versicherte. Allerdings bekommen diese die Kosten von ihren Kassen zurück, wenn sie die Rechnung dort einreichen. Gesetzlich Versicherte zahlen komplett aus eigener Tasche. Den Vorwurf der Zwei-Klassen-Medizin kontert der Arzt aus Sangerhausen mit einem Vergleich: "Es muss jeder Auto fahren können, aber nicht jeder Mercedes."

Von einem anderen Weg, die Zeit bis zum Arzttermin abzukürzen, wissen Wenige. Bei dringenden medizinischen Behandlungen und zu langen Wartezeiten könne Patienten auch über die Krankenkasse geholfen werden, sagt Volker Schmeichel, Sprecher des Verbandes der Ersatzkassen. Entweder werde ihnen kurzfristig ein Termin bei einem anderen Arzt besorgt, Fahrtkosten würden gegebenenfalls übernommen. In Einzelfällen würden auch die Kosten für eine Komfort-Sprechstunden getragen - "das muss aber immer vorab mit der Kasse geklärt werden."

Drängen verboten

Die Kassenärztliche Vereinigung in Magdeburg betrachtet den Run auf die Privat-Sprechstunde mit Sorge. Denn er zeige, wie groß die Engpässe in den Praxen sind. Rechtlich, betont Justitiar Christian Hens, sei das Verfahren sauber. Solange sich gesetzlich Versicherte "aus freien Stücken" für den Gang in die Komfort-Sprechstunde entscheiden, "können wir das nicht beanstanden". Ein Arzt, der sie dazu drängt, verstößt aber gegen geltendes Recht. Solche Fälle kennt Hens in Sachsen-Anhalt bisher nicht. "Dann würden wir Disziplinarmaßnahmen prüfen."