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Ehemaliger Vizeregierungspräsident Ehemaliger Vizeregierungspräsident: Urteil gegen Lutz Frohnecke rechtskräftig

20.08.2001, 18:22

Karlsruhe/Magdeburg/dpa. - Frohnecke war im März 1995 vom Regierungspräsidium alsNiederlassungsleiter in die Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH(TLG) gewechselt. Dabei hatte er Grundstücke zu verwalten und zuprivatisieren. Frohnecke vereinbarte mit einem Unternehmen ausSalzgitter, es gegen entsprechende Zahlungen bevorzugt zu behandeln.In der Folge zahlte das Unternehmen fast 300 000 Mark an die sachsen-anhaltische Firma GUT, deren stiller Teilhaber Frohnecke war.Zwischen August 1995 und Dezember 1996 gingen - allerdings ohneFrohneckes Mitwirkung - drei TLG-Aufträge an die Firma.

Vor dem BGH ging es zum einen um die Frage, ob Frohnecke als TLG-Leiter überhaupt «Amtsträger» war - was die Voraussetzung fürBestechlichkeit ist. Der BGH bejahte dies: Die TLG, zunächst 100-prozentige Treuhand-Tochter, ging Ende 1994 auf den Bund über undhatte unter dessen Steuerung die Privatisierung in den neuen Ländernvoranzubringen. Damit habe sie eine öffentliche Aufgabe erfüllt.

Zudem hatte Frohneckes Anwalt die fehlerhafte Besetzung desMagdeburger Gerichts gerügt, weil nach dem ersten Verhandlungstag einSchöffe ausgetauscht worden war. Zwar räumte der BGH ein, dass einGericht nicht ordnungsgemäß besetzt ist, wenn ein späterhinzukommender Ergänzungsschöffe nicht von Anfang an am Prozessteilnimmt. Allerdings hätte Froneckes Verteidiger - sein BruderEberhard - dies schon im Landgerichtsprozess rügen müssen.