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Dresden Dresden: Hooligans schweigen zu Angriffen auf türkische Lokale

Von Marco Piljic 24.08.2011, 17:12

Dresden/dapd. - Die Staatsanwaltschaft warf denMännern am Mittwoch vor der Staatsschutzkammer vor, in Dresdentürkische Lokale verwüstet und sich mit anderen Hooligans zuSchlägereien verabredet zu haben. Dabei wurden mehrere Menschenteils erheblich verletzt.

Nach Angaben von Staatsanwalt Ingolf Wagner waren die AngeklagtenMitglieder der seit Mitte 2008 in Dresden existierenden,gewaltbereiten Gruppierung «Hooligans Elbflorenz». Die fünf Männeraus Dresden und Umgebung sind wegen des Verdachts der Bildung einerkriminellen Vereinigung sowie gefährlicher und versuchterKörperverletzung angeklagt.

Türkische Lokale angegriffen und verwüstet

Am Abend des EM-Halbfinalspiels zwischen Deutschland und derTürkei im Juni 2008 sollen mindestens 25 schwarz gekleidete undvermummte Personen innerhalb von nur wenigen Minuten mehreretürkische Lokale im Dresdner Szeneviertel Neustadt angegriffen undteilweise verwüstet haben. Tische, Stühle und Fenster seienbeschädigt und Feuerwerkskörper in die Restaurants geworfen worden.Ein Mann erlitt laut Wagner bei den Angriffe ein Schädelhirntrauma,andere trugen Prellungen und Schürfwunden davon .

Vorrangiges Ziel der Gruppierung sei es allerdings gewesen, sichüberwiegend bei Spielen des Fußballclubs Dynamo Dresden mitHooligans der gegnerischen Vereine zu Schlägereien ohne Regeln zutreffen. Die Prügeleien in den Jahren 2008 und 2009 seien daraufausgerichtet gewesen, ohne Rücksicht auf die Gesundheit zu kämpfen,sagte Wagner. Anreise, Kleidung und Auftreten seien detailliertgeplant worden.

Unter anderem hätten sich die Mitglieder der «HooligansElbflorenz» mit Mitgliedern der Gruppierung «Brigade Nassau 96» ausdem Raum Frankfurt am Main getroffen. Bei den Auseinandersetzungensoll einer der Gegner zu Boden gestreckt und minutenlang blutendliegend gelassen worden sein. Der Mann habe mehrere Knochenbrüche imGesicht erlitten, sagte der Staatsanwalt.

Einer der Anwälte erklärte, bei den verabredeten Schlägereien derHooligans handele es sich nicht um Straftaten. Es sei lediglich eine«ungewöhnliche Freizeitbeschäftigung», sagte Rechtsanwalt RolfFranek. Die Gruppierung sei daher auch keine kriminelle Vereinigung.

Befangenheitsantrag gegen Richter

Noch vor Beginn der Anklageverlesung beanstandete dieVerteidigung die Besetzung der Strafkammer, weil die Benennung desErgänzungsrichters nicht vorschriftsmäßig sei. Verteidiger AndreasBoine stellte zudem einen Befangenheitsantrag gegen den VorsitzendenRichter Peter Lames und den Berichterstatter.

Auch das Gericht stellte fest, dass einige Punkte der Anklage«hoch problematisch» seien. Ob es sich bei den «HooligansElbflorenz» um eine kriminelle Vereinigung handele, müsse im Prozessgeprüft werden. Mit dem Tatvorwurf der Bildung einer kriminellenVereinigung bei verabredeten Hooligan-Schlägereien betrete dasGericht Neuland, sagte Richter Lames.

Ein Urteil wird kurz vor Weihnachten erwartet.