Dokumentation Dokumentation: Erklärung der Staatsanwaltschaft Leoben
Leoben/dpa. - Die Deutsche Presse-Agentur dpa dokumentiert denWortlaut der Erklärung der Staatsanwaltschaft Leoben zumErmittlungsverfahren gegen Thüringens Ministerpräsident DieterAlthaus (CDU) nach seinem Skiunfall am Neujahrstag auf der Riesneralmim österreichischen Bezirk Liezen:
«1. Die Staatsanwaltschaft Leoben hat beim Bezirksgericht Irdninggegen Dieter Althaus Strafantrag wegen des Vergehens der fahrlässigenTötung nach dem § 80 des österreichischen Strafgesetzbucheseingebracht. Dieter Althaus fuhr am 1. Jänner 2009 als Skifahrer dieSkipiste "Die Sonnige" talwärts. Im Bereich der Kreuzung mit derPanoramapiste bog er gegen die Fahrtrichtung in die Panoramapiste einund kollidierte nach einer Fahrtstrecke von 12 - 14 m mit dertalwärts fahrenden Beata Christandl. Bei dem Zusammenprall erlittBeata Christandl tödliche Schädelverletzungen.
2. Dieter Althaus verzichtete auf sein Recht, sich zu dem ihm zurLast gelegten Sachverhalt vernehmen zu lassen und gab eineschriftliche Stellungnahme ab. Darin erklärte er nachvollziehbar,keine Erinnerung an den Unfallablauf zu haben, keine sachdienlichenAngaben dazu machen zu können, jedoch die Ergebnisse derSachverständigengutachten zur Kenntnis zu nehmen und dieVerantwortung für den Tod Beata Christandls zu übernehmen. Gemäß derösterreichischen Strafprozessordnung steht einem Beschuldigten dasRecht zu, sich zu den gegen ihn gemachten Vorwürfen zu äußern bzw.eine Stellungnahme abzugeben. Die persönliche Einvernahme desBeschuldigten ist im Gesetz nicht zwingend vorgesehen.»