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Staat setzt Bürgern Grenze Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt: Staat setzt Bürgern Grenze: Neue Regel soll am Montag in Kraft treten

Von Hagen Eichler 06.01.2021, 21:50
Eine Bewegungsobergrenze soll ab Montag Reisen unterbinden. Noch am Mittwoch gab es Andrang auf die Mittelgebirge - hier helfen Polizisten im Ostharz einem festgefahrenen Wohnmobil aus Nordrhein-Westfalen.
Eine Bewegungsobergrenze soll ab Montag Reisen unterbinden. Noch am Mittwoch gab es Andrang auf die Mittelgebirge - hier helfen Polizisten im Ostharz einem festgefahrenen Wohnmobil aus Nordrhein-Westfalen. dpa

Magdeburg - Im Kampf gegen das Coronavirus werden die Einschränkungen bis Ende Januar verlängert und zusätzlich verschärft. Das haben die Regierungschefs von Bund und Ländern einstimmig beschlossen. Damit kommt auch auf Sachsen-Anhalt eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf maximal 15 Kilometer zu.

Wo gilt der 15-km-Radius?

Betroffen sind alle Landkreise und kreisfreien Städte mit mehr als 200 wöchentlichen Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Die Neuregelung soll am Montag in Kraft treten. Fahrten von mehr als 15 Kilometern Länge sind dann nur noch mit einem triftigen Grund erlaubt. In Sachsen-Anhalt sollen dazu die Fahrt zur Arbeit, zum Arzt oder Einkäufe für den täglichen Bedarf zählen, wie Regierungssprecher Matthias Schuppe am Mittwoch sagte. Details will das Kabinett am Freitag beschließen. Aktuell überschreiten acht Regionen die entscheidende Marke: Mansfeld-Südharz, Stendal, Saalekreis, Burgenlandkreis, Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg, Dessau-Roßlau und Halle.

Wann beginnt die Schule?

Nach den verlängerten Weihnachtsferien beginnt in Sachsen-Anhalt am Montag die Schule. Unterricht im Klassenzimmer erhalten aber lediglich diejenigen Schüler, die in diesem Sommer die Schule oder die Berufsschule beenden. Alle anderen Schüler sollen zuhause lernen. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende Januar. Bildungsminister Marco Tullner (CDU) räumte jedoch ein: „Niemand kann verlässlich sagen, dass es im Februar besser wird.“ Eine Notbetreuung gibt es lediglich für Schüler der Klassen eins bis sechs, jedoch nur dann, wenn die Eltern in einem „systemrelevanten“ Beruf arbeiten, etwa in der Pflege oder bei der Polizei.

Wer darf Kitas besuchen?

Auch Kindertagesstätten und Schulhorte nehmen lediglich Kinder von „systemrelevanten“ Eltern auf. Das muss durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden.

Was gilt für private Treffen?

Auch hier gibt es eine deutliche Einschränkung: Bislang durften sich in Sachsen-Anhalt bis zu fünf Personen privat treffen. Ab Montag darf jeder Haushalt nur noch einen Gast empfangen. Dieses Minimum an sozialen Kontakten soll die Vereinsamung von allein lebenden Menschen verhindern. Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) sprach gleichwohl von einer „sehr harten Regel“.

Was gilt für Einreisende?

Auf Drängen unter anderem von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Bayern müssen Einreisende aus ausländischen Risikogebieten künftig zwei Tests absolvieren, den ersten innerhalb von 48 Stunden nach Grenzübertritt. Bislang genügte es, sich zehn Tage in Quarantäne zu begeben, wobei es möglich war, sich davon durch einen negativen Test zu befreien. Die Neuregelung soll das Einschleppen des Virus vor allem aus dem hochbelasteten Tschechien verringern.

Was ist Ziel der Einschnitte?

Die Regierungschefs wollen die Sieben-Tage-Inzidenz unter den Wert von 50 drücken. Das soll es den Gesundheitsämtern ermöglichen, Infektionswege nachzuvollziehen. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) machte Regelverstöße bei privaten Treffen für die aktuellen hohen Infektionszahlen verantwortlich. „Wenn die Menschen nicht verstehen, dass sie selber die Verantwortung tragen, wird der Staat irgendwo mit seinen Möglichkeiten am Ende sein“, sagte er. „Im privaten Bereich läuft zu viel.“

Wie geht das Impfen voran?

Bis Ende Januar sollen alle Bewohner von Altenheimen und von Pflegediensten betreute Menschen das Angebot zur ersten der zwei nötigen Impfungen erhalten. Das kündigte Grimm-Benne an. Am Dienstag waren von 1.000 Sachsen-Anhaltern 7,8 geimpft. Das ist nach Mecklenburg-Vorpommern der zweithöchste Wert aller Bundesländer. (mz)