Vorsichtsmaßnahme Vorsichtsmaßnahme: Rückkehrer müssen vorsorglich in Quarantäne

Weißenfels - Menschen aus dem Burgenlandkreis, die seit dem 1. April im Ausland waren, und nun nach Deutschland zurückkehren, müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben und sich beim Gesundheitsamt des Landkreises melden. Das hat Landrat Götz Ulrich (CDU) in einer Allgemeinverfügung erlassen. Ausgenommen sind Personen, die aus beruflichen Gründen innerhalb des Schengenraums, beziehungsweise innerhalb der Europäischen Union reisen müssen.
In Quarantäne müssen die Reiserückkehrer zweimal täglich Körpertemperatur messen
Mit der Allgemeinverfügung setze der Burgenlandkreis eine Empfehlung der Bundesregierung um. „Auch wenn in den nächsten Tagen vielleicht mit einer landesweiten Pflicht in Sachsen-Anhalt für Auslandsrückkehrer zu rechnen ist, wollen wir hier schneller eine verpflichtende Quarantäne“, so Götz Ulrich.
Während der Quarantäne müssen die Reiserückkehrer zweimal täglich ihre Körpertemperatur messen sowie ein Tagebuch führen, in welchem Kontakte zu weiteren Personen sowie eventuelle Symptome notiert werden sollen.
Das Gesundheitsamt ist telefonisch unter 03443/372361 oder 03445/731674 sowie außerhalb der Dienstzeiten unter 03445/75290 sowie per E-Mail an [email protected] zu erreichen. (mz)