Kritik wegen starker Rauchentwicklung Verbrennen von Laub in Teuchern und ihren Ortschaften bleibt erlaubt
Welche Zeiträume dies betrifft.

Teuchern - In der Stadt Teuchern und ihren Ortschaften soll das Verbrennen von Grünschnitt weiterhin erlaubt sein. Dafür hat der Stadtrat unlängst mehrheitlich gestimmt. „Gerade für ältere Leute ist die Entsorgung von Gartenabfällen auf dem Grünschnittplatz beschwerlich“, so Stadtrat Siegfried Köhler (CDU). Und der Krauschwitzer Ortsbürgermeister Fred Taubert (Freie Wähler) argumentiert, dass das Verbrennen der pflanzlichen Abfälle sogar zwingend notwendig sei, um Pilzerkrankungen an Pflanzen sowie der Verbreitung des Eichenprozessionsspinners entgegen zu wirken.
Verbrennen von Laub in Teuchern und ihren Ortschaften bleibt erlaubt
In der Vergangenheit hatte es bezüglich der Verbrennung von Gartenabfällen Beschwerden bei der Stadtverwaltung gegeben. Hauptsächlichst seien diese jedoch hervorgerufen worden, weil bei feuchter Witterung Verbrennungen stattgefunden haben, die zu starker Rauchbildung geführt hatten. Bürgermeister Marcel Schneider (parteilos): „Das hat zu Unmut der Anwohner geführt, weil unter solchen Bedingungen nicht verbrannt werden soll.“
Dabei habe es sich aber um Einzelfälle gehandelt. Und Ordnungsamtsleiterin Bianca Erben erklärte, dass Gartenbesitzer vor einer Verbrennung von Laub die Möglichkeit der Kompostierung nutzen sollen. Laut Stadtratsbeschluss soll zur Verbrennung von Gartenabfällen die bisherige Regelung bestehen bleiben. Demnach können Verbrennungen vom 1. bis 31. März sowie vom 1. bis 31. Oktober in der Einheitsgemeinde durchgeführt werden. (mz)