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Selbstisolation gegen Zeitverzug Selbstisolation gegen Zeitverzug: Bei positivem Testergebnis sofort in Quarantäne

Von Martin Walter 20.11.2020, 17:52
Eine Medizinerin führt einen Coronatest durch. (Symbolbild)
Eine Medizinerin führt einen Coronatest durch. (Symbolbild) picture alliance/dpa

Weißenfels/Zeitz - Das Warten auf ein Corona-Testergebnis kann die Menschen schier in den Wahnsinn treiben. Zum Teil vergehen einige Tage, bis die Teströhrchen im Labor ankommen und der Befund feststeht. Bis dieser wiederum dem Gesundheitsamt mitgeteilt wird, kann noch einmal einige Zeit verstreichen. Dr. Ina Schmidt, Amtsärztin des Burgenlandkreises, begründete dies kürzlich im Gesundheitsausschuss damit, dass viele Labore technisch schlecht ausgestattet seien und die Ergebnisse noch per Fax verschicken würden.

Doch auch im Gesundheitsamt hapert es immer öfter. Das strapaziert ebenfalls die Geduld vieler Menschen, die nach einem Test sehnsüchtig einen Anruf der Behörde erwarten. Denn obwohl dessen Personal seit Pandemiebeginn bereits um über das Doppelte aufgestockt wurde und sowohl Soldaten der Bundeswehr als auch Medizinstudenten zur Unterstützung herangezogen wurden, spricht Landrat Götz Ulrich (CDU) von einer „Überlastung des Gesundheitsamtes“. Doch wenn die Menschen nicht rechtzeitig informiert und in Quarantäne geschickt werden, besteht die Gefahr, dass sie das Virus verbreiten.

Neue Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises

Dem soll eine neue Allgemeinverfügung des Burgenlandkreises entgegenwirken, die ab Montag in Kraft tritt und bis zum 31. Januar 2021 gilt. Menschen, denen ein positives Testergebnis auf das Coronavirus vorliegt, sowie alle Angehörigen desselben Haushalts müssen sich dann selbstständig für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben, auch wenn sie diesbezüglich noch keine Anweisung des Gesundheitsamts erhalten haben. Dies gilt sowohl bei Ergebnissen der Standard-PCR-Tests als auch bei den Antigen-Schnelltests, die immer mehr Verbreitung finden.

Damit soll eine „rechtliche Lücke“ geschlossen werden, wie Götz Ulrich sagt. Denn wirklich bindend war eine Quarantäne bislang erst, wenn das Gesundheitsamt sie angeordnet hat. „Die meisten Menschen sind ja so rücksichtsvoll, dass sie bisher auch schon zuhause geblieben sind, wenn sie ein positives Testergebnis hatten“, sagt Götz Ulrich. Doch habe es auch Fälle gegeben, bei denen Menschen trotz einer nachgewiesenen Infektion noch einkaufen oder anderweitig unterwegs waren und somit womöglich das Virus weiter verbreitet haben, führt er weiter aus.

„Von schlimmsten Beschimpfungen bis zum vollsten Verständnis ist alles dabei“

Für Menschen, die nicht zum Haushalt gehören, aber trotzdem Kontakt mit dem Infizierten hatten, gelte die Regelung indes nicht. Dass auch sie sich ohne einen Test vorsorglich in Quarantäne begeben, könne man nicht erwarten und sei auch rechtlich schwierig umzusetzen. „Da bedarf es weiterhin einer Benachrichtigung durch das Gesundheitsamt“, so Götz Ulrich. Nichtsdestotrotz appelliert er an Infizierte, dass sie Kontaktpersonen von sich aus Bescheid sagen und diese sich dann nach Möglichkeit selbstständig isolieren.

Zudem sind die Menschen verpflichtet, bei einem positiven Testergebnis das Gesundheitsamt anzurufen. Diesbezüglich werde eine neue Telefonnummer eingerichtet und mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung am Montag bekannt gegeben. Auch die Hausärzte im Burgenlandkreis würden nun schriftlich über die neue Allgemeinverfügung informiert. Außerdem erhalten sie Briefe für die Patienten, die ein Symptomtagebuch und Hinweise zur Quarantäne enthalten.

Den Mitarbeitern des Gesundheitsamts seien indes schon alle erdenklichen Reaktionen entgegengeschlagen, wenn sie die Menschen in Quarantäne schicken mussten. „Von schlimmsten Beschimpfungen bis zum vollsten Verständnis ist alles dabei“, sagt der Landrat. (mz)