Neue Gebühren im AZV Naumburg Neue Gebühren im AZV Naumburg: Klärgrube wird teurer

Naumburg/Osterfeld - Grundstückseigentümer im Gebiet des Abwasserzweckverbandes (AZV) Naumburg, die bisher ihre Abwässer über Kleinkläranlagen oder abflusslose Gruben entsorgt haben, müssen künftig tiefer in die Tasche greifen. Denn die Abfuhr von Fäkalwasser und -schlamm ist mit Beginn dieses Jahres deutlich teurer geworden.
Um fast 20 Euro stieg die Beseitigungsgebühr für Kleinkläranlagen auf 64,83 Euro pro Kubikmeter. Bei der Beseitigung der Fäkalreste aus abflusslosen Gruben, also Sammelgruben, hat sich die Gebühr sogar mehr als verdoppelt und liegt bei 24,37 Euro pro Kubikmeter. Die neue Gebührensatzung des Verbandes wurde Anfang des Monats auf der Sitzung der Verbandsversammlung des AZV, die unter anderem die Gebührenkalkulation für die Einrichtungen der Abwasserentsorgungsanlagen im Verbandsgebiet auf der Tagesordnung hatte, beschlossen.
Eine neue Kalkulation war erforderlich, da der Kalkulationszeitraum der Gebühren für die Zeit von 2018 – 2020 endete und die Gebühren bis 2023 neu berechnet werden mussten. Zudem war es erforderlich, für die vergangenen Jahre nachzukalkulieren. „Wesentliche Grundlage der Kalkulation ist der Wirtschaftsplan 2021 einschließlich der Planungen für die folgenden Jahre“, machte Verbandsgeschäftsführerin Ute Steinberg in einer Pressemitteilung deutlich.
Im Ergebnis der Ausschreibungen sei beispielsweise der Transport von Fäkalschlamm und -wasser deutlich teurer geworden, was sich letztlich in den höheren Gebühren bei den dezentralen Anlagen widerspiegelt. Auch die Höhe der Kanalbenutzungsgebühr bei der dezentralen Entsorgung sei nicht mehr zu halten gewesen, so Steinberg. Sie liegt nun einheitlich für das gesamte Verbandsgebiet bei 66 Cent pro Kubikmeter. Während sich durch den neuen Gebührensatz die Kanalbenutzungsgebühr für die Grundstückseigentümer des Naumburger Abrechnungsgebietes leicht erhöhte, halbierte sich hingegen diese Gebühr für den Bad Kösener Bereich.
„Im Sinne des weiteren Zusammenwachsens des Verbandsgebietes haben wir - nachdem dies für die dezentrale Entsorgung bereits der Fall war - auch für die zentrale Entsorgung eine Gebührengleichheit herstellen können“, so Steinberg. Unter Berücksichtigung der strukturellen Erweiterungen in den vergangenen Jahren sei eine Stetigkeit in der Entwicklung der Gebühren für den zentralen Anschluss und damit ein solides Zusammenwachsen der ehemals eigenständigen Verbände zu verzeichnen. Dadurch habe man bei der zentralen Abwasserentsorgung eine Gebührenstabilität in der Kalkulationsperiode erreichen können. So blieb die Grundgebühr bei der zentralen Abwasserentsorgung bei 4,20 Euro konstant; zumindest für das Naumburger Abrechnungsgebiet.
Für die Bad Kösener bedeutet die Gebührenangleichung eine Erhöhung um 70 Cent in der Grundgebühr. Allerdings sank für die Bad Kösener durch die Angleichung der Einleitgebühr diese von 2,73 Euro auf 2,17 pro Kubikmeter Abwasser; ein Satz, den die Grundstückseigentümer im Naumburger Abrechnungsgebiet bereits in den vergangenen Jahren gezahlt haben. Auch die Gebühr für die Einleitung von Niederschlagswasser hat sich im gesamten Verbandsgebiet leicht auf 60 Cent pro Quadratmeter Gebührenberechnungsfläche erhöht.
„Während sich die einleitende Menge zugunsten der zentralen Anschlüsse entwickelt, steigt der Reparatur- und Erneuerungsbedarf für die sogenannten Bürgermeisterkanäle, also jener Kanäle, in die das Abwasser nach vorheriger Reinigung in einer dezentralen Kleinkläranlage eingeleitet wird“, so Ute Steinberg. Bislang sei der Verband hier kaum aktiv geworden, um im Wesentlichen lediglich die Abwasserabgabe für diese Kanäle einkalkulieren zu müssen. Mittlerweile bestehe aber an verschiedenen Stellen Handlungsbedarf, insbesondere dort, wo klar sei, dass es bei dezentralen Lösungen bleibt.