Grünschnitt Grünschnitt : Verbrennungsverbot auf Weg

Görschen/Naumburg - Der Weg zum endgültigen Verbot des Verbrennens von Grün- und Astschnitt im Burgenlandkreis ist eingeschlagen. Er geht einher mit der Erarbeitung von erweiterten Alternativen zur Entsorgung dieses Abfalls für die Bevölkerung. Dafür hat der Verwaltungsrat der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - Anstalt öffentlichen Rechts (AW SAS AöR) - jetzt einen Grundsatzbeschluss verabschiedet.
Dieser sieht vor, dass es zukünftig mehr Annahmestellen für den Grün- und Astschnitt im Burgenlandkreis geben soll. Allerdings nicht im Weißenfelser Gebiet, sondern im westlichen Teil des Burgenlandkreises, im Wethautal sowie in Laucha. Denn dort sind die Anfahrtwege zu den derzeitigen Annahmestellen teilweise länger als zehn Kilometer. In Lützen, Hohenmölsen und Weißenfels gibt es Annahmestellen, die auch von den Bewohnern der Umgebung zu nutzen sind, erklärt Gundram Mock, Vorstandsvorsitzender der AW SAS, warum dort nicht von einem Bedarf an zusätzlichen Annahmestellen ausgegangen wird.
In den vorhandenen Annahmestellen sollen die Öffnungszeiten so verändert werden, so dass sie ab 1. März 2017 besser von Berufstätigen genutzt werden können. Der genaue Bedarf wird laut Mock erst noch ermittelt und danach Öffnungszeiten festgelegt. Für die Einrichtung neuer Annahmestellen ist der Verwaltungsratsvorsitzende bereits beauftragt worden, mit Grundstückseigentümern zu verhandeln. Im Bereich des alten Bahnhofs von Osterfeld möchte die Abfallanstalt eine Annahmestelle eröffnen, damit die Osterfelder nicht bis Teuchern oder Punkewitz (Mertendorf) fahren müssen, um ihren Grün- und Astschnitt abzugeben. In Laucha wird eine Fläche im Gewerbegebiet gesucht.
Parallel will der Abfallwirtschaftsbetrieb ab 1. März bis zum 30. Juni kommenden Jahres ein Abholsystem für den Astschnitt erproben - ähnlich dem der Entsorgung von Sperrmüll auf Abruf. Dafür müssten die Äste und Zweige in Bündeln vor den Grundstücken zur Abholung bereitgelegt werden. Noch ist die Gemeinde aber nicht gefunden, in der das System erprobt werden kann, sagt Mock. Es sollte eine sein, in der gegenwärtig der Astschnitt vorwiegend noch verbrannt wird. Der Grünschnitt kann wie bereits jetzt in die Biotonne gegeben und auf diesem Weg entsorgt werden.
Die Abfallanstalt geht bisher in ihrer Kostenkalkulation davon aus, dass die Entsorgung von Ast- und Grünschnitt mit über die Grundgebühr abgedeckt wird, das heißt, vom Anlieferer nicht gesondert Gebühren erhoben werden.