Brutaler Angriff auf Inder Brutaler Angriff auf Inder in Jena: "Verschwindet aus unserem Land"

Jena - Der Gewaltausbruch traf drei Inder vor einem Jahr aus heiterem Himmel. Erst wurden die auf einer Bank sitzenden Studenten angepöbelt, dann massiv geschlagen und getreten - grundlos. Von einer „explosiven Gewaltentwicklung“ spricht der Vorsitzende Richter Andreas Piller, als er am Donnerstag das Geschehen in der Nacht zum 16. Juni in Jena Revue passieren lässt. Dabei sei auch der Hitler-Gruß gezeigt und „Verschwindet aus unserem Land“ gerufen worden. Seit Februar hat das Jugendschöffengericht gegen drei junge Männer verhandelt und nun Jugendstrafen von bis zu vier Jahren verhängt. Dass der Angriff - anders als von der Verteidigung behauptet - fremdenfeindlich war, daran lässt das Gericht keinen Zweifel.
Fall sorgte bundesweit für Aufsehen
Der Fall hatte für Aufsehen weit über Thüringen hinaus gesorgt. Denn die Polizei ging zunächst nicht von einem ausländerfeindlichen Hintergrund aus und unterschlug den Angriff in ihrem täglichen Bericht. Nach Bekanntwerden hatte sich dann die indische Botschaft eingeschaltet und Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte die Tat als „rassistischen Überfall“ verurteilt.
Richter Piller war es in der Urteilsbegründung ein besonderes Anliegen, der Nebenklage deutlich zu machen, dass bei solchen Angriffen auf Ausländer nicht weggeschaut werde. „Ohne Zweifel: Da ist Deutschland in einer ganz besonderen Verantwortung.“ Dass die Ermittlungen aus Sicht der Opfer anfangs schleppend verliefen, sah er auch in Verständigungsproblemen mit den Streifenpolizisten begründet.
Die Opfer waren bei dem Angriff erheblich verletzt worden - einer der drei Inder musste wegen eines Kieferbruchs behandelt werden. Vor Gericht hatten sie ausgesagt, dass sie bis heute mit Angstzuständen zu kämpfen hätten. Es sei Zufall gewesen, dass sie keine bleibenden körperlichen Schäden oder Schlimmeres davongetragen hätten, betonte Opferanwältin Kristin Pietrzyk.
"Hohe Impulsivität und akute Wiederholungsgefahr"
Das Gericht verurteilte die drei Männer im Alter von 19, 20 und 21 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Der 19-Jährige erhielt unter Berücksichtigung weiterer Straftaten eine Jugendstrafe von vier Jahren. Bei ihm konstatierte das Gericht eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit wegen psychischer Probleme. Deswegen soll er nun in einer Psychiatrie behandelt werden. Ein Gutachter hatte ihm hohe Impulsivität und akute Wiederholungsgefahr bescheinigt. Seine Komplizen wurden zu Jugendstrafen auf Bewährung verurteilt. Zudem ordnete das Gericht für sie einen mehrwöchigen Jugendarrest an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)