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Besoldung Besoldung: Land muss Gehälter nach West-Tarif zahlen

Von Ute Albersmann 25.07.2004, 18:43
Ein Beamter sortiert Akten. (Foto: dpa)
Ein Beamter sortiert Akten. (Foto: dpa) dpa/dpaweb

Magdeburg/MZ. - Sachsen-Anhalt mussnach einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtsdas Ost-Gehalt von 279 Landesbeamten nachträglichauf die Höhe des West-Tarifs aufstocken. SechsMillionen Euro wird das nach Schätzungen desFinanzministeriums in Magdeburg kosten, wiejetzt bekannt wurde. Das Geld soll aus demfür das Jahr 2004 vorgesehenen Personal-Budgetbezahlt werden, ohne dass die Ansätze erhöhtwerden müssten.

Die Karlsruher Richter hatten Ende vergangenenJahres zugunsten von zwei Justiz-Beamten entschieden,die in der DDR die Schule besuchten, ihreBerufsausbildung in Niedersachsen absolviertenund jetzt in Sachsen-Anhalt beschäftigt sind.Ihnen wurde aufgrund ihrer West-Ausbildungder Anspruch auf West-Gehalt zuerkannt. DasBundesverwaltungsgericht hob in der Folgedie Revision gegen ein Urteil des VerwaltungsgerichtsHalle auf, das ebenfalls zugunsten eines Beamtenentschieden hatte. Die Beamten in Ostdeutschlanderhalten derzeit rund 92 Prozent der West-Bezüge.

Mehrere hundert Beamte beantragten jetzt Nachzahlungen.In 279 Fällen wurde ein Anspruch laut Finanzministeriumzuerkannt. Bis 1999 rückwirkend soll nachgezahltwerden, teilweise sogar bis zum Jahr 1994.Fünfstellige Beträge werden damit zum Teilfällig. Bescheide sind aber noch nicht verschickt.

Geld erhalten Beamte des mittleren und gehobenenDienstes, die bereits vor 1997 im Landesdienstwaren und ihre Ausbildung komplett im Westenabsolviert haben, sagte Petra Hilkenbach,Besoldungs-Expertin im Finanzministerium.700 weitere Landesbeamte, die Teile ihrerAusbildung in den alten Ländern absolvierten,haben dagegen nach Ansicht der Landesregierungkeinen Anspruch, antworte die Landesregierungauf eine entsprechende Anfrage des SPD-AbgeordnetenBernward Rothe.

Sachsen-Anhalt habe Anfang der 90er Jahreaufgrund mangelnder eigener Ausbildungskapazitätenvor allem in den Bereichen Steuer- und Justizverwaltungin Niedersachsen ausbilden lassen, erläuterteHilkenbach. In allen neuen Bundesländer seiähnlich verfahren worden. Laut Thüringer Finanzministeriumwurde im Freistaat bisher 107 Beamten einAnspruch auf Nachzahlungen zuerkannt; über1000 hatten die Anhebung ihrer Bezüge beantragt.

Für Landesbeamte, die nach 1997 ernanntwurden, gilt das Verfassungsgerichts-Urteiljedoch nicht. Denn seit diesem Zeitpunkt bekommenalle Berufsanfänger im Regelfall den Ost-Tarifbezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, ob sieaus den alten oder neuen Bundesländern stammenund wo sie ausgebildet wurden.