Archäologe Dominique Görlitz Archäologe Dominique Görlitz: Ägypten lässt alle Helfer von Sachsens Indiana-Jones frei
Halle (Saale) - Nur wenige Tage nach der Freilassung eines ersten Helfers des Chemnitzer Archäologen Dominique Görlitz hat die ägyptische Justiz am Mittwoch auch die übrigen fünf Mitarbeiter des Sachsen auf freien Fuß gesetzt. Die Männer waren vor 22 Monaten zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Ihnen war vorgeworfen worden, dass sie Görlitz und seinem Team beim Diebstahl von Farbpigmenten und Materialproben aus der berühmten Cheops-Pyramide geholfen hätten.
Görlitz, bekannt geworden mit seiner Atlantik-Überquerung im Schilfboot „Abora“, hatte das stets bestritten. Gemeinsam mit seinem Forscherkollegen Stefan Erdmann wie er sogar nach, dass eine ihn und ihrem Team Last gelegte Beschädigung der sogenannten Hieroglyphenkartusche - einer Art altägyptischem Graffiti - bereits vor ihrer Begehung der Pyramide vorhanden war.
Die beiden Deutschen legten dafür Beweise vor - doch die ägyptischen Behörden verurteilten dennoch alle Angeklagten als Teil einer „Verschwörung“ zu jeweils fünf Jahren Haft. Die Beteiligten hätten beweisen wollen, „dass die Pyramiden ein jüdisches und kein ägyptisches Produkt“ seien, behauptete ein damaliger hochrangiger Mitarbeiter der Altertumsverwaltung. Auch Görlitz und Erdmann hätten ins Gefängnis gemusst, sobald die ägyptischen Behörden ihrer habhaft geworden wären.
Jetzt das zuständige Bezirksgericht in Kairo dem Antrag der Rechtsanwälte der fünf übrigen Helfer auf ein Revisionsverfahren statt. Das Gericht sei zur Überzeugung gekommen, dass die Tatvorwürfe, die im ersten Verfahren zur Verurteilung der Angeklagten geführt hätten, sich nicht aufrechterhalten lassen. Deshalb müsse der Fall erneut dem Kriminalgericht übergeben werden.
Wann die Neuverhandlung stattfinden wird, ist noch unklar, bis dahin aber bleiben die fünf Männer zur Freude von Dominique Görlitz auf freiem Fuß. „Damit ist das Urteil vom November 2014 aufgehoben“, freut sich der Experimental-Archäologe, „das Berufungsgericht bestätigt damit auch unsere Argumentation, dass der Tatvorwurf einer Beschädigung der Cheops-Kurtusche durch uns unzutreffend war“. (mz)