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Alkoholverkauf an Tankstellen Alkoholverkauf an Tankstellen: Sachsen-Anhalt setzt auf Schulungen statt Verbot

Von Alexander Schultz 29.11.2013, 11:03
Alkoholflaschen auf einer Bank
Alkoholflaschen auf einer Bank dpa Lizenz

Halle (Saale)/MZ - Seit nunmehr drei Jahren gibt es in Baden-Württemberg eine gesetzliche Regelungen, nach der es Tankstellen und Supermärkten untersagt ist, zwischen 22 und 5 Uhr Alkohol zu verkaufen. Aufgrund der gemachten Erfahrungen, mit weniger alkoholbeeinflusster Straftaten in der Nacht, plant man dort nun sogar, diese Verkaufsverbote auszuweiten. Nun ist auch in Sachsen und Bayern das Thema wieder ernsthafter auf die Tagesordnung gerückt und auch weitere Bundesländer denken über zeitweise Verkaufsverbote nach.

"In Sachsen-Anhalt gibt es gegenwärtig keinen Anlass und auch keine Überlegungen, ein auf bestimmte Tages- und Nachtstunden befristetes Verkaufsverbot für Alkohol einzuführen", versichert der stellvertretende Pressesprecher des zuständigen Wirtschaftsministeriums, Robin Baake, auf Anfrage der MZ. Aus Sicht des Ministeriums, sei es wichtiger und wirksamer, "intensive Schulungen der Betreiber von Tankstellen, Kiosken und sonstigen Verkaufsstellen zum Jugendschutz" durchzuführen und "funktionierende Kontrollen, ob die existierenden Vorgaben zum Verkauf von Alkoholika auch eingehalten werden", so Baake.

Das Ministerium führt gegenüber der MZ auch einen weiteren Grund an. So sieht es ein befristetes Verkaufsverbot auch kaum für geeignet, die Gefahr des Alkoholmissbrauchs zu beseitigen, "da es vermutlich zu Vorratskäufen führen und damit das Problem lediglich verlagern würde."