Wohnungsmarkt Zeitz Wohnungsmarkt Zeitz: Wohnungsgenossenschaft verkauft ihre Platte

Zeitz - Der Wohnblock Dietrich-Bonhoeffer-Straße 42 bis 45 in Zeitz wird verkauft. Das erfuhren die Mieter vor wenigen Tagen in einer Zusammenkunft bei der Zeitzer Wohnungsgenossenschaft (ZWG), ihrem Vermieter. „Hier wohnen viele alte Leute, da ist das kein beruhigender Gedanke“, sagt ein Mieter und spricht für viele. Doch es ist ernst mit dem Verkauf.
„Der Wohnblock ist noch nicht verkauft. Wir verfolgen Verkaufsabsichten und befinden uns derzeit in Verhandlungsgesprächen“, antworten Ina Dietze und Jens Blasel, Vorstände bei der ZWG, „durch den Eigentümerwechsel ändert sich für die Mieter in Bezug auf die vorhandenen Mietverträge gemäß Bundesgesetzbuch nichts. Die Mietverträge müssen in ihrer Form vom neuen Eigentümer übernommen werden.“
Gleich mehrere Fragen treibt Genossenschaftsmitglieder in Zeitz um
Doch der Verkauf und die Frage, wie es dann weitergeht, treibt auch andere Genossenschaftsmitglieder um. Mitglieder der Genossenschaft sind sie alle, wenn sie eine Wohnung der ZWG bewohnen. „Ist das noch das genossenschaftliche Prinzip?“, fragt ein anderer von ihnen, „es geht längst das Gerücht um, dass der Verkauf aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt, weil die ZWG andere Bereiche aufwendig saniert und Geld braucht.“ Das Haus mit den Eingängen 42 bis 45 wird zwar erhalten, aber es gibt keine Wertsteigerung.
„Laut Stadtentwicklungskonzept soll der Block ja abgerissen werden“, meint ein Bewohner. Und genau das macht es für die ZWG nicht einfacher. „Die Gründe für den Verkauf sind rein wirtschaftlichen Ursprungs“, erläutert Blasel, „die regelmäßige Portfolioanalyse unserer Objekte hat uns dazu bewogen.“ Der Leerstand in diesem Objekt, das sich tatsächlich laut aktuellen Stadtentwicklungskonzeptes im geplanten Rückbaugebiet der Stadt Zeitz befindet, sei stetig angestiegen.
Hochhausverkauf in Zeitz: Die Alternative wäre ein Abriss
„Infolge des demografischen Wandels stehen nun auch wir, wie bereits andere Großvermieter der Stadt Zeitz zuvor, vor der Entscheidung, dem entgegenzuwirken, indem wir unseren Wohnungsbestand der Situation anpassen“, so Blasel. Er verweist darauf, dass der laut Satzung für den Verkauf nötige gemeinsame Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat vorliegt.
„In Anbetracht dessen, dass sich das Objekt über die vergangenen Jahre wirtschaftlich immer schlechter dargestellt hat, mussten wir nunmehr eine Entscheidung hinsichtlich der Zukunft treffen“, führen Blasel und Dietze aus, „die uns in Bezug auf das größtenteils höhere Lebensalter der Mieter nicht leicht gefallen ist.“ Die Alternative wäre ein Abriss, der jedoch zur Folge hätte, dass alle Mieter ihre Wohnung verlassen müssen.
Hochhaus-Verkauf in Zeitz: Bewohner wollen nur ungern noch einmal umziehen
Doch genau das ist das Problem für die Bewohner: Sie wollen nur ungern noch einmal umziehen. Außerdem, erinnern sich mehrere Mieter, habe es bei allen Anfragen immer geheißen, man müsse sich keine Sorgen machen. „In der Vergangenheit wurden schon Anfragen der Mieter zur Zukunft des Objektes an uns herangetragen“, bestätigt auch Blasel, „zu diesem Zeitpunkt war noch nicht eindeutig absehbar, wie die Veränderungen, politischer wie auch wirtschaftlicher Natur, sich künftig auswirken.“
Nun ist aber offensichtlich ein Punkt gekommen, an dem aus wirtschaftlichen Gründen gehandelt werden muss. Allerdings bedeute das nicht, dass die ZWG finanziell schlecht dastehe. „Das Gerücht bezüglich einer zu hohen Verschuldung kann definitiv nicht bestätigt werden!“, betonen Jens Blasel und Ina Dietze.
ZWG: Wir als Vorstand sind in der Pflicht
„Wir als Vorstand sind in der Pflicht, Entscheidungen im Sinne der gesamten Genossenschaft zu treffen. Dazu ist es notwendig, nachhaltige Investitionen an Objekten mit Perspektive durchzuführen und gleichzeitig nur den künftig benötigten Wohnraum am Markt anzubieten.“ Für andere Blöcke der ZWG gibt es aber derzeit keine Verkaufsabsichten.
Die Mieter sind nach dem Verkauf nicht mehr gezwungen, Genossenschaftsmitglieder zu bleiben. „Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft kündigen oder weiterhin fortführen, da die Mitgliedschaft in der Genossenschaft nicht an einen Mietvertrag gebunden ist“, so Blasel. (mz)