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Wegen Krankheit Wegen Krankheit: Bäume im Lenssenpark werden gefällt

19.11.2020, 08:30
Der Lenssenpark wird von vielen nicht bewusst wahrgenommen.
Der Lenssenpark wird von vielen nicht bewusst wahrgenommen. Weimer

Zeitz - Im Lenssenpark von Zeitz müssen Bäume gefällt werden. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, wurde bei routinemäßig durchgeführten Baumkontrollen an mehreren Ahorn-Bäumen die Rußrindenkrankheit festgestellt. Die betroffenen Bäume stehen laut Stadtverwaltung vorwiegend im Bereich an der Geußnitzer Straße. „Die Pilze, die die Krankheit verursachen, sind auch für den Menschen gesundheitsgefährdend“, heißt es in der Mitteilung weiter.

Wegen Pilzkrankheit - Bäume im Lenssenpark werden gefällt

Das Einatmen der Pilzsporen könne zu Atemnot, Reizhusten oder sogar zu einer Lungenentzündung führen. „Zur Gefahrenabwehr und um eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung zu verhindern, wurde die Fällung der Bäume kurzfristig beauftragt“, so Stadtsprecherin Sophie Schlehahn. Da es sich um eine denkmalgeschützte Parkanlage handelt, erfolgen die Fällungen laut Stadt in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde.

Die Ahornbäume stehen in einem waldähnlichen Teil des Parks und sind nach Angaben der Stadt meist wild gewachsen. „Inwiefern hier Nachpflanzungen erfolgen können, lässt sich erst nach der Fällung der Bäume sagen“, heißt es. Es könnte demnach durchaus sein, dass der Schatten, den noch vorhandene Bäume werfen, das Aufwachsen der Nachpflanzung nicht oder nur schlecht möglich mache.

Maßnahmen erfolgen mit Denkmalschutzbehörde und Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

Noch in diesem Jahr soll ein externes Büro den gesamten Baumbestand im Lenssenpark kontrollieren. Hintergrund: Der Bestand befindet sich nach Einschätzung der Stadt „in einem augenscheinlich schlechten Zustand“. Es sei zu vermuten, dass den bereits angekündigten Fällungen weitere Folgen müssen, um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen.

Auch diese Maßnahmen erfolgen laut Schlehahn in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde sowie dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie. In diesem Zusammenhang sollen dann auch die Ersatzpflanzungen festgelegt werden. „Da es sich um Maßnahmen zur Gefahrenabwehr handelt, sind die Kosten unabweisbar“, so die Stadt. (mz/ank)